Gerichtsurteil

Arbeitgeber entlässt Frau, weil diese schwanger werden will – und muss Entschädigung zahlen

Arbeitgeber entlässt Frau, weil diese schwanger werden will – und muss Entschädigung zahlen

Arbeitgeber entlässt Frau, weil diese schwanger werden will – und muss Entschädigung zahlen

Køge
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Das östliche Landesgericht in Kopenhagen. Foto: Per Johansen

Eine 29-Jährige aus Køge erhält vom Östlichen Landesgericht 150.000 Kronen Entschädigung zugesprochen, weil ihr Arbeitgeber sie aufgrund einer versuchten Schwangerschaft entlassen hatte. Der ehemalige Chef sagt, sie wollte gefeuert werden. Das Gericht glaubt ihm aber nicht.

Für Arbeitgeber kann es teuer werden ihren Angestellten zu kündigen, weil diese versuchen durch eine Kinder-Wunsch-Behandlung schwanger zu werden.

Das zeigt ein neues Urteil des Östlichen Landesgerichts, dass einer 29-jährigen Lagerarbeiterin aus Køge jüngst 150.000 Kronen Entschädigung zusprach, weil ihr Arbeitgeber sie feuerte, nachdem sie erzählt hatte, dass sie sich in Behandlung begeben hat, um schwanger zu werden.

Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber nicht das Recht habe, eine Angestellte zu entlassen, nur weil diese sich in einer Fruchtbarkeitsbehandlung befinde. Es war das erste Mal, dass ein Gericht in so einem Fall ein Urteil sprach.

Die 29-Jährige sagte gegenüber dem Gewerkschaftsblatt 3F: „Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung des Gerichts und das endlich ein Schlussstrich unter die Sache gezogen wurde. Die Entlassung hat mich hart getroffen, zumal die Fruchtbarkeitsbehandlung schon stressig genug war.“

E-Mail war der entscheidende Beweis

Eine E-Mail des Arbeitgebers bewies letztendlich, dass dieser die Frau aufgrund ihrer versuchten Schwangerschaft entlassen hatte.

Der frühere Chef der 29-Jährigen, Ole Erlandsen, Inhaber von Køge Korn A/S, fühlt sich vom Gericht unfair behandelt. „Ich habe den Fall verloren und muss nun Schadensersatz zahlen. Tatsächlich kam diese Mitarbeiterin selbst zu mir und bat mich, sie zu feuern, weil sie mit einer Fruchtbarkeitsbehandlung beginnen wollte. Sie wollte die Firma nicht belasten und eine Sperrfrist bei der Arbeitslosenkasse vermeiden. Ich habe mich beim ersten Mal geweigert, sie zu feuern, es aber später dann getan“, so Ole Erlandsen.

Das Östliche Landesgericht glaubte Erlandsen die Schilderungen nicht und verurteilte ihn neben der Schadensersatz-Zahlung auch zur Übernahme der Prozesskosten von 30.000 Kronen.

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