Millionen-Betrug

Britta-Nielsen-Prozess erneut verschoben

Britta-Nielsen-Prozess erneut verschoben

Britta-Nielsen-Prozess erneut verschoben

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Britta Nielsens Verteidiger, Nima Nabipour, hat das Gericht um eine Stellungnahme gebeten. Foto: Ida Guldbæk Arentsen/Ritzau Scanpix

Weiter ist nicht klar, ob ein spezieller Paragraf des Strafgesetzbuches in dem Fall Anwendung finden darf. Nielsens Verteidiger fordert vom Gericht eine Stellungnahme über den Ablauf der Auslieferung Nielsens im vergangenen Jahr.

Die Verhandlungen im Fall Britta Nielsen sind erneut verschoben worden. Der Grund ist die weiter unbeantwortete Frage, ob und wie ein spezieller Paragraf des Strafgesetzes in dem Fall angewandt werden darf. Das gab Richterin Vivi Sønderskov Møller am Dienstagvormittag bekannt.

Der Paragraf 88, um den gestritten wird, könnte dazu führen, dass das Strafmaß bei einer Verurteilung Nielsens von 8 auf 12 Jahre Gefängnis angehoben werden dürfte.

Stellungnahme gefordert

Der Verteidiger von Britta Nielsen, Nima Nabipour, hat das Gericht nun um eine Stellungnahme der Anklagebehörden zum Ablauf der Auslieferung Nielsens von Südafrika an Dänemark gebeten. Auf diese Stellungnahme soll nun gewartet werden, ehe der Prozess fortgeführt wird.

Der Hintergrund des Ganzen ist, dass bei der Festnahme Nielsens in Südafrika im vergangenen Jahr eine Absprache zwischen der Angeklagten und den dänischen und südafrikanischen Behörden eingegangen wurde, wonach Nielsen in Südafrika freigelassen wird, anschließend freiwillig mit den dänischen Beamten nach Dänemark fliegt und dort dann am Flughafen festgenommen wird. So sollte sichergestellt werden, dass Nielsen in Dänemark und nicht in Südafrika der Prozess gemacht wird.

Verteidiger will Anwendung prüfen

Der Anwalt Nielsens wurde allerdings nicht über das Abkommen in Kenntnis gesetzt. Nabipour will nun prüfen, ob er hätte verhindern können, dass der Prozess unter Paragraf 88 läuft, der bei groben Betrugsfällen angewandt wird, wenn er von der Absprache gewusst hätte.

Er wirft den Anklagebehörden vor, mit dem Zurückhalten des Materials gegen die Regeln der Rechtspflege verstoßen zu haben.

Bereits in der vergangenen Woche musste der Prozess unterbrochen werden, bevor er richtig begonnen hatte. Am ersten Verhandlungstag erlitt die Angeklagte einen Schwächeanfall und wurde von einem Krankenwagen abtransportiert werden. Wann der Prozess nach der erneuten Unterbrechung fortgeführt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

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