Sommerhausgäste

Buchung für sieben Tage – nur fünf Übernachtungen möglich

Buchung für sieben Tage – nur fünf Übernachtungen möglich

Buchung für sieben Tage – nur fünf Übernachtungen möglich

Ritzau/Walter Turnowsky
Kopenhagen
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Foto: John Randeris/Ritzau Scanpix

Ferienhausgäste, die vom 13. bis 20. Juni gebucht haben, dürfen erst am 15. Juni einreisen. Sie müssen jedoch eine Buchung für mindestens sechs Nächte vorweisen.

Ab Montag, 15. Juni dürfen unter anderem Sommerhausgäste aus Deutschland, Norwegen und Island nach Dänemark einreisen, sofern sie nachweisen können, dass sie mindestens sechs Übernachtungen gebucht haben.

Eine typische Buchung für ein Sommerhaus läuft jedoch sieben Tage von Sonnabend bis Sonnabend. Gäste, die vom 13. bis 20. Juni gebucht haben, können somit erst am 15. Juni einreisen. Dann hätten sie jedoch nur fünf Übernachtungen.

Jetzt teilt das Justizministerium mit, dass die fünf Übernachtungen reichen. Jedoch muss man weiterhin nachweisen, dass man für mindestens sechs Übernachtungen gebucht hat.

„Das Justizministerium kann mitteilen, dass Touristen aus Deutschland, Norwegen und Island, die einen Urlaub in Dänemark vom 13. bis 20. Juni gebucht haben, am 15. Juni nach Dänemark einreisen können, auch wenn sie sich nun nur fünf Nächte in Dänemark aufhalten können“, heißt es in einer Mail an Ritzau.

„Die Touristen müssen jedoch an der Grenze nachweisen können, dass sie mindestens sechs Übernachtungen gebucht haben. Aber sie können einreisen, obwohl nur noch fünf Tage der Buchung übrig sind.“

Die Polizei wird an der Grenze kontrollieren, ob die Bedingungen für die Einreise erfüllt sind.

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