Polizei

Gewerkschaftschef: Whistleblower-Verordnung schafft Misstrauen

Gewerkschaftschef: Whistleblower-Verordnung schafft Misstrauen

Gewerkschaftschef: Whistleblower-Verordnung schafft Misstrauen

Ritzau/jrp
Kopenhagen
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Whistleblower sollen anonym interne Straftaten bei Polizei und Behörden melden können. Foto: jrp

Eine Whistleblower-Verordnung soll helfen, dass polizeiinterne Straftaten angezeigt werden. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft meint dagegen, dass eine solche Verordnung nur Misstrauen unter den Mitarbeitern schaffe und solche Taten erfahrungsgemäß – nicht anonym – angezeigt werden.

Von März an können Mitarbeiter der Polizei, des polizeilichen Nachrichtendienst (PET), der Staatsanwaltschaft und der Justiz (kriminalforsorge) anonym interne Straftaten melden, bei denen sie Zeuge wurden. Das soll über eine sogenannte Whistleblower-Verordnung möglich sein. Als Hintergrund für die Verordnung gelten in Regierungskreisen unter anderem der sogenannte Tibetfall und der Millionenschwindel in der Sozialbehörde. Beide Fälle hätten, so die Einschätzung, mit der neuen Regel verhindert werden können.

Bedenken des Gewerkschaftschefs

Dem steht Claus Oxfeldt, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, jedoch skeptisch gegenüber. Er meint, die Verordnung bei den staatlichen Behörden führe zu Misstrauen unter den Mitarbeitern.

„Ich fürchte, dass die Verordnung in großem Stil benutzt wird und die Mitarbeiter dann einander misstrauen. Ich finde es merkwürdig, dass man es für notwendig hält, anonym etwas anzuzeigen, das untersucht werden soll“, sagt er. 

Oxfeldt unterstreicht, er sei nicht gegen eine solche Verordnung. Jedoch sollten Gesetzesbrüche nicht anonym angezeigt werden können.

„Ich hoffe, dass die Mitarbeiter den Mut haben, kontroverse Dinge, die eine gesellschaftliche Bedeutung haben, offen zu nennen und es nicht nötig ist, das anonym zu tun. Das wäre für mich der richtige Weg, solche Dinge anzupacken“, erklärt er. Aus seinen Erfahrungen heraus glaubt Oxfeldt, dass es in der DNA der Mitarbeiter liege, interne Probleme offen zu melden, bei denen sie Zeuge wurden, weshalb eine Whistleblower-Verordnung nicht notwendig sei.  

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