Coronavirus

Über 1.000 Infizierte: Die neuesten Maßnahmen in Dänemark

Über 1.000 Infizierte: Die neuesten Maßnahmen in Dänemark

Über 1.000 Infizierte: Die neuesten Maßnahmen in Dänemark

ritzau/gn
Kopenhagen/København
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129 Corona-Patienten befinden sich derzeit in den dänischen Krankenhäusern. Foto: Ida Guldbæk Arentsen/Ritzau Scanpix

1.057 Personen haben sich in Dänemark mit dem Coronavirus infiziert. 129 befinden sich in einem Krankenhaus – davon 24 auf einer Intensivstation. Die Regierung führt neue Maßnahmen ein.

In Dänemark haben sich 1.057 Personen mit dem Coronavirus infiziert (Stand Mittwoch, 18. März, 17 Uhr). Das sind 17 mehr als am Vormittag, teilt die dänische Gesundheitsbehörde, Sundhedsstyrelsen, mit.

7.854 Personen sind getestet worden, und im Augenblick werden täglich 600 neue Tests ausgeführt. Die dänischen Behörden haben drei extra Testgeräte angeschafft, um die Anzahl der Tests zu erhöhen. Ab nächster Woche sollen Heim-Tests ermöglicht werden, indem 120 Ärzte landesweit Stichprobenkontrollen organisieren.

Nicht alle Erkrankten sind erfasst

Die Gesundheitsbehörde geht jedoch davon aus, dass viel mehr Menschen in Dänemark infiziert sind, da nicht alle Krankheitsfälle registriert werden. Wer krank wird, soll sich nämlich zu Hause auskurieren und nur bei einer ernsthaften Erkrankung den Arzt anrufen.

Derzeit befinden sich in Dänemark 129 Corona-Patienten im Krankenhaus. 24 davon auf einer Intensivstation, und 18 davon sind wiederum an ein Beatmungsgerät angeschlossen.

Vier Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind gestorben, wobei der Virus nicht die Todesursache gewesen sein muss.


Die neuen Maßnahmen im Überblick

Die Regierung hat ab Mittwoch eine Reihe von neuen Maßnahmen eingeführt, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden beziehungsweise zu entschleunigen:

  • Es ist nicht mehr erlaubt, sich mit zehn Personen oder mehr zu treffen. Diese Maßnahme gilt sowohl drinnen als auch im Freien. Es werden im Laufe des Tages Richtlinien veröffentlicht, wie die Maßnahme zu handhaben ist. Fest steht: Die Polizei kann größere Versammlungen auflösen und Bußgelder erteilen.

    Das Verbot gilt nicht, wenn sich Menschen zum Beispiel in einem Geschäft/Supermarkt befinden, auf einem Bahnhof oder Flughafen bewegen, sich transportieren lassen oder wenn sie am Arbeitsplatz sind.
     
  • Eine Reihe von Geschäften, Sport- und Fitnesszentren sowie Einkaufszentren müssen schließen. Das gilt für Einkaufszentren (ausgeschlossen sind Supermärkte und Apotheken in den Zentren), Restaurants, Cafés, Nachtklubs, Friseure, Tätowierstudios und andere Unternehmen, bei denen Menschen engen persönlichen Kontakt haben, zum Beispiel Wellnessbehandlungen.
     
  • Sport- und Freizeitanlagen müssen schließen.
     
  • Supermärkte und Apotheken schließen nicht.
     
  • Geschäfte müssen – so weit möglich – den Kunden Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen und den Kunden die Möglichkeit geben, Hände zu waschen.
     
  • In den Geschäften muss Platz geschaffen werden, damit der Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Das gilt auch draußen vor dem Geschäft.
     
  • Geschäfte müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter die Gesundheitsvorschriften einhalten und müssen dazu Informationsmaterial im Geschäft aushängen.
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen und -zentren sind nicht zugelasen. Es gibt aber Ausnahmen (Kinder, kritische Krankheiten usw.)

Der Artikel wurde um 17 Uhr mit den neuesten Zahlen der Gesundheitsbehörde aktualisiert.

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