Küstenautobahn

Nächste juristische Schlappe fürs Land in Sachen A20

Nächste juristische Schlappe fürs Land in Sachen A20

Nächste juristische Schlappe fürs Land in Sachen A20

Henning Baethge/shz.de
Kiel/Leipzig
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A20: Ein Ehepaar aus Schmalfeld hat vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, weil es durch den Weiterbau der Autobahn eine Verschmutzung des Grundwassres befürchtet - und hat gewonnen. Foto: Frank Söllner

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Erstmals haben Privatleute vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg mit einer Klage gegen den Weiterbau der Autobahn.

Im Streit um den Weiterbau der Küstenautobahn A 20 muss Schleswig-Holstein eine weitere juristische Niederlage einstecken: Nachdem bisher nur Umweltverbände und eine Gemeinde mit Erfolg gegen Baugenehmigungen des Landes für insgesamt drei Abschnitte prozessiert haben, sind jetzt erstmals auch Privatleute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einer Klage siegreich gewesen.

Die Kläger sollen Land für den Autobahnbau abgeben

Die Richter geben einem Ehepaar Recht, das einen Resthof in Schmalfeld im Kreis Segeberg bewohnt und Teile des Grundstücks für den vierten A-20-Abschnitt zwischen Wittenborn und Bad Bramstedt abgeben soll. Die Eheleute lehnen das ab und fürchten zudem, dass das von ihnen über einen Brunnen zur Trinkwasserversorgung genutzte Grundwasser durch die A 20 verdreckt wird – was sie für rechtswidrig halten. Denn damit verstoße das Land gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot der EU.

Baugenehmigung kommt noch von Ex-SPD-Verkehrsminister Meyer

Die Leipziger Richter halten die Sorge der Eheleute zumindest nicht für hinreichend ausgeräumt. Die 2017 noch unter dem SPD-Landesverkehrsminister Reinhard Meyer erteilte Baugenehmigung leide „hinsichtlich der Behandlung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots an einem erheblichen Verfahrensfehler“, rügt das Gericht in seiner neuen, schriftlich verkündeten Entscheidung. Denn die erforderliche Untersuchung der Folgen des A-20-Baus für das Grundwasser weise „wesentliche Defizite auf“.

Ich rechne nicht mit neuen Verzögerungen.

Bernd Buchholz, Verkehrsminister in Schleswig-Holstein

Genauso hatten die Richter bereits 2018 bei der Klage der Umweltverbände Nabu und BUND gegen denselben A-20-Abschnitt geurteilt und unter anderem deshalb schon damals Nachbesserungen verlangt – an denen die vom jetzigen FDP-Verkehrsminister Bernd Buchholz beauftragte Planungsfirma Deges auch längst arbeitet. Buchholz hält das neue Urteil daher für verschmerzbar: „Ich rechne nicht mit neuen Verzögerungen“, sagt er.

Dass das Gericht über die Klage aus Schmalfeld erst jetzt entschieden hat, obwohl auch die schon 2018 verhandelt wurde, liegt daran, dass die Richter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten wollten: Sie bezweifelten, dass Privatleute gegen eine Verschlechterung des Grundwassers klagen können. Das EU-Gericht stellte aber kürzlich klar: Sie dürfen – wenn sie betroffen sind. Für Klägeranwalt Wilhelm Mecklenburg ist das ein erfreuliches Urteil: „Beim Wasserrecht müssen Planer künftig sorgfältiger arbeiten.“

Beim Wasserrecht müssen Planer künftig sorgfältiger arbeiten.

Wilhelm Mecklenburg, Rechtsanwalt der erfolgreichen Kläger

Unklar bleibt dagegen, wann die derzeit bei Bad Segeberg endende A 20 in Richtung Elbe weitergebaut wird. Die Deges hofft, 2022 zumindest die Genehmigung für den Elbtunnel und das davor liegende Teilstück bis zur A 23 zu erreichen. Beim vierten Bauabschnitt und bei den anderen drei fehlenden wird es hingegen noch länger dauern. 

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