Corona in Schleswig-Holstein

So soll Schule nach den Osterferien möglich bleiben

So soll Schule nach den Osterferien möglich bleiben

So soll Schule nach den Osterferien möglich bleiben

Frank Jung/shz.de
Kiel
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Foto: Philipp von Ditfurth

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Das Ministerium hat das Konzept für den Neustart des Schulbetriebs nach den Osterferien nächste Woche vorgestellt.

Welcher Unterrichts-Rhythmus gilt nach den Ferien grundsätzlich? 

In fast allen Teilen des Landes gilt: die Klassen 1 bis 6 haben durchgehend Präsenzunterricht, die Jahrgänge 7 bis 13 Wechselunterricht. Das heißt: Ab Jahrgang 7 ist in der Regel ein Teil der Klasse eine Woche in der Schule und der andere Teil im Distanzunterricht, danach Wechsel der Gruppen.

Welche geografischen Ausnahmen von diesem Rhythmus gibt es?

In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg haben wegen höherer Inzidenzwerte alle Jahrgänge nur Distanzunterricht. Wahrscheinlich wird dies auch für Neumünster gelten, dazu fällt am Donnerstag die Entscheidung. Im Kreis Pinneberg haben die Klassen 1 bis 6 Wechselunterricht, die Jahrgänge 7 bis 13 Distanzunterricht.

Gibt es weitere Ausnahmen vom Grund-Rhythmus?

Neu ist, dass alle Schüler der gymnasialen Oberstufe, die im nächsten Jahr das Abitur anpeilen (Jahrgang Q 1), ab nächster Woche Präsenzangebote erhalten. Das gilt für alle Kreise und kreisfreien Städte. Zudem gibt es Präsenzangebote für die diesjährigen Abiturienten und die Gemeinschaftsschüler, die in diesem Jahr den Ersten Allgemeinbildenden und den Mittleren Schulabschluss ablegen. Letzteren steht noch die mündliche Prüfung bevor.

Gibt es Befreiungen von der Pflicht zu Selbsttests?

Grundsätzlich müssen alle Schüler sich zweimal pro Woche selbst negativ testen, um ihre Schule betreten zu dürfen, möglichst in der Schule, auf Wunsch auch zu Hause. Befreit davon sind die diesjährigen Abschlussschüler. Sie hatten vor den Osterferien die da noch optionalen Selbsttests überwiegend verweigert, weil sie fürchteten, im Fall einer positiven Testung ihre Prüfungen nicht wie geplant hinter sich bringen zu können.

Ihre Befreiung begründet das Bildungsministerium damit, dass man die Abschlusskandidaten nicht durch die Rest-Unsicherheit positiver Selbsttest-Ergebnisse verunsichern wolle und bestätigende PCR-Tests oft nicht zügig vorlägen. Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind Schüler mit schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen.

Und was ist mit Tests von anderer Stelle?

Die vorgeschriebenen zwei Selbsttests pro Woche können ersetzt werden durch negative Testergebnisse aus Bürgertestzentren, Arztpraxen oder Apotheken. Diese Tests dürfen bei Betreten der Schule aber höchstens drei Tage alt sein.

Was passiert mit Schülern, die Selbsttests oder andere Tests verweigern?

Sie sollen laut Bildungsministerin „ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen“ erhalten, „in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht“. Vertreter von Lehrerorganisationen halten das aber nur für schwer machbar, weil Lehrkräfte häufig ohnehin schon parallel verschiedene Unterrichtsformen für die regulären Gruppen in Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht stemmen müssen. Eltern können ihre Kinder auch formlos vom Unterricht beurlauben lassen.

Was ist sonst zu beachten?

Die Maskenpflicht bleibt bestehen, ebenfalls alle weiteren coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln. Auch der Schnupfenplan gilt weiterhin: Kein Betreten der Schule mit Symptomen von Atemwegserkrankungen.

 

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