Modellregion Nordfriesland

Darum haben Geimpfte einen Vorteil

Darum haben Geimpfte einen Vorteil

Darum haben Geimpfte einen Vorteil

Carlo Jolly/shz.de
Husum
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Die Seebrücke in St. Peter-Ording und die Außengastronomie wurden bereits am vergangenen Wochenende rege genutzt. Ab 1. Mai sollen Geimpfte in Nordfriesland die gleichen Privilegien wie Getestete genießen. Foto: Boris Pfau

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Privilegien für Geimpfte gegenüber Bürgern, die noch keine Chance auf die Impfung hatten - das wirft auch ethische Fragen auf.

Ist es gerecht, wenn Geimpfte künftig beim Restaurantbesuch oder beim Friseur bevorzugt werden? Jedenfalls gegenüber allen Mitbürgern, die bislang nicht die Chance auf eine Impfung hatten?

Während fast ein Viertel der Nordfriesen zumindest eine erste Corona-Impfung hinter sich hat und sechs Prozent schon vollen Impfschutz genießen, geht es jetzt erstmals in Norddeutschland konkret um mögliche Privilegien für vollständig Geimpfte. Paragraf 8 der Allgemeinverfügung des Kreises vom vergangenen Freitag erklärt nämlich unter der Überschrift „Testregime“ für das ab 1. Mai geplante touristische Modellprojekt in Nordfriesland, dass Geimpfte hier genauso behandelt würden wie Getestete.

Genau heißt es dort: „Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen Sars-CoV-2 verfügen. Die vollständige Impfung ist durch Impfpass, Ersatzbescheinigung des Impfzentrums oder ärztliches Attest nachzuweisen.“ Der Beherbergungsbetrieb soll, ebenso wie die negative Testbescheinigung, auch den Impfnachweis dokumentieren.

Was der Kreis Nordfriesland sich unter vollständigem Impfschutz vorstellt, erklärt Pressesprecher Hans-Martin Slopianka so: „Wir beziehen uns auf das RKI: Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden. Der in den klinischen Prüfungen dargestellte Impfschutz wurde ab dem Zeitpunkt 7 Tage (Biontech) bzw. 14 Tage (Moderna) nach der zweiten Impfung berechnet.“

In der Summe ist daher das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert.

Hans-Martin Slopianka, Sprecher des Kreises Nordfriesland

Warum sich der Kreis Nordfriesland dazu entschieden hat, Geimpften Privilegien zu geben, erklärt Slopianka folgendermaßen: „Eine Testung ist ein Eingriff in Grundrechte und bedarf einer überzeugenden Begründung.“ Auf Basis der Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts (RKI) sei davon auszugehen, dass die Viruslast bei Personen, die trotz Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert werden, stark reduziert und die Virusausscheidung verkürzt ist. Slopianka: „In der Summe ist daher das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert.“ Aufgrund der Ausführungen des RKI sei dieser Eingriff bei Geimpften nach Auffassung des Kreises nicht mehr juristisch ausreichend begründbar – auch weil die anderen Vorsichtsmaßnahmen wie Maske, Abstand oder Luca-App ja von Geimpften weiter zu beachten seien.

Rheinland-Pfalz als Vorreiter

Allein Rheinland-Pfalz hat bislang faktisch die Abschaffung der Corona-Einschränkungen für vollständig Geimpfte 14 Tage nach der Zweitimpfung beschlossen. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte Anfang April schon einmal signalisiert, dass er sich gut vorstellen könne, Geimpfte wie Personen mit negativem Schnelltest zu behandeln – also ohne Quarantäne- und Testpflicht sowie mit freiem Zugang zu Geschäften und Friseuren. Allerdings müssten Abstands- und Hygieneregeln weiter beachtet und auch Masken getragen werden, hatte auch Spahn eingeschränkt.

Nachbarkreis gegen Bevorzugung

Allerdings gelangt bislang nicht jeder Organisator eines touristischen Modellprojekts in der Region zu dieser Handlungsanweisung. Die Erfinder der am Montag als erste gestarteten Modellregion Schlei im Nachbarkreis Schleswig-Flensburg hatten sich zunächst gegen die Bevorzugung der Geimpften im Projektantrag entschieden, berichten Max Triphaus und Andrea Simons von der Ostseefjord-Schlei-GmbH. Andreas Simons nennt als Begründung: „Bisher gibt es dazu noch keine bundeseinheitliche Gesetzgebung.“

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