Urteil

Land SH muss für Brandschutz bei Fehmarn-Querung aufkommen

Land SH muss für Brandschutz bei Fehmarn-Querung aufkommen

Land SH muss für Brandschutz bei Fehmarn-Querung aufkommen

dpa
Schleswig
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Die Freiwillige Feuerwehr in Fehmarn wird für den Brandschutz auf der deutschen Seite zuständig sein. Foto: Femern A/S

Die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn darf beim Brandschutz auf die Fehmarnbeltquerung erweitert werden. Das Land muss jedoch für die Mehrkosten aufkommen. Zu dem Ergebnis kam das Landesverfassungsgericht.

 Das Land Schleswig-Holstein hat die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel erweitern dürfen, muss aber die Kosten dafür übernehmen. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Montag in Schleswig zu einer kommunalen Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn (Az.: LVerfG 3/19). Der rund 18 Kilometer lange Eisenbahn- und Straßentunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Insel Fehmarn mit Dänemark verbinden. Geplant sind eine vierspurige Autobahn und eine zweigleisige Bahnstrecke.

Die Stadt hatte die Beschwerde gegen eine im März 2019 in Kraft getretene gesetzliche Regelung über die Erweiterung der behördlichen Bezirke eingelegt. Diese hat zur Folge, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird.

Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sah sich in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Gericht urteilte nun, dass die gesetzliche Erweiterung formell verfassungskonform sei. Allerdings muss das Land nachbessern und bis zum 30. September 2021 gesetzlich einen finanziellen Mehrbelastungsausgleich für den Brandschutz schaffen. Bis dahin ist das geltende Gesetz anwendbar.

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