Naturschutzgebiet geplant

Wiedingharder- und Gotteskoog sollen frei von Windkraftanlagen bleiben

Wiedingharder- und Gotteskoog sollen frei von Windkraftanlagen bleiben

Wiedingharder- und Gotteskoog sollen frei von Windkraftanlagen bleiben

Anja Werner/SHZ
Niebüll
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Wiedingharder- und Gotteskoog
Weite, Wiesen und Wasserflächen kennzeichnen wie hier bei Neukirchen das Gebiet Wiedingharder- und Gotteskoog. Foto: Anja Werner/SHZ

Ruhe, Weite, Wiesen, Feuchtgebiete, Wasserläufe, Binnenseen – und kein Windrad zu sehen. Dieser für die nordfriesische Westküste besondere Zustand kennzeichnet den Wiedingharder- und den Gotteskoog. Das soll im Naturparadies für Vögel und im naturnahen Erholungsraum für Einheimische und Urlauber auch in Zukunft so bleiben.

Ruhe, Weite, Wiesen, Feuchtgebiete, Wasserläufe, Binnenseen – und kein Windrad zu sehen. Dieser für die nordfriesische Westküste besondere Zustand kennzeichnet den Wiedingharder- und den Gotteskoog. Das soll im Naturparadies für Vögel und im naturnahen Erholungsraum für Einheimische und Urlauber auch in Zukunft so bleiben.

Der Kreis Nordfriesland plant, das 9.845 Hektar große Gebiet im Außenbereich der Gemeinden Klanxbüll, Rodenäs, Neukirchen, Aventoft, Humptrup, Uphusum, Süderlügum, Holm, Bosbüll, Emmelsbüll-Horsbüll und der Stadt Niebüll als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. „Dadurch soll dieses Gebiet dauerhaft frei von Windkraftanlagen gehalten werden“, sagt Hans-Martin Slopianka, Sprecher des Kreises Nordfriesland. „Damit wird diese Fläche mit Abstand das größte Landschaftsschutzgebiet im Amt sein“, ergänzt Udo Schmäschke, Bauamtsleiter von Südtondern.

Was macht das Gebiet, in dem auch der bei Naturfreunden so beliebte Gotteskoogsee liegt, besonders schützenswert? „Es stellt einen der wichtigsten und charakteristischsten Landschaftsräume Nordfrieslands dar“, sagt der Kreissprecher. Die entsprechende Verordnung des Kreis unterstreicht zwei Schutzziele: Zum einen soll dieser besondere Landschaftsraum freigehalten werden von vertikalen technischen Anlagen – insbesondere von Windkraftanlagen und Masten , von denen eine Fernwirkung ausgeht.

Zum anderen soll die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Wiedingarder- und Gotteskoogs mit Blick auf die kulturhistorische Bedeutung und die naturverträgliche Erholung erhalten bleiben. Verboten werden sollen daher auch Sprengungen und Bohrungen, die Verlegung von oberirdischen Leitungen und Aufforstungen, die den Freiraum-Charakter des Landschaftsbildes beeinträchtigen.
 


Zur Sicherheit hat der Kreis eine „einstweilige Sicherstellung“ vollzogen

Wann ist mit der Ausweisung zu rechnen? Da ein solches Verfahren lange dauern kann, hat der Kreis bereits vor knapp einem Jahr eine so genannte einstweilige Sicherstellung vollzogen. „Dadurch dürfen zwei Jahre lang keine Windkraftanlagen errichtet werden“. sagt Slopianka. Derzeit wird der Erlass der endgültigen Schutzgebietsverordnung vorbereitet. Noch bis zum 30 Juni haben die Anfang April angeschriebenen Träger öffentlicher Belange Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Udo Schmäschke rechnet damit, dass einige Gemeinden wie Neukirchen, Humptrup, Uphusum oder Holm von diesem Recht auch Gebrauch machen werden. „Denn dort war Windkraft bisher durchaus ein Thema.“ Alle Eingaben muss die Kreisverwaltung gründlich abwägen und ihre Entscheidung darüber bis ins Detail begründen. Spätestens im Frühjahr 2018 soll laut Hans-Martin Slopianka die Schutzverordnung in Kraft treten.

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