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Minderheitenrechte: Zuversicht in Klage gegen EU-Kommission

Minderheitenrechte: Zuversicht in Klage gegen EU-Kommission

Minderheitenrechte: Zuversicht in Klage gegen EU-Kommission

Triest/Trieste/Trst
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Thomas Hieber
Der Jurist Thomas Hieber hält die Entscheidung der EU-Kommission für anfechtbar. Foto: Cornelius von Tiedemann

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Noch immer bestimmen die Nationalstaaten selbst, wie sie mit ihren Minderheiten umgehen. Die Europäische Union kontrolliert das nicht. Die Bürgerinitiative MSPI sollte das ändern und wurde von der EU-Kommission abgewiesen. Zu Unrecht, ist ihr Anwalt überzeugt.

Der Anwalt der FUEN (Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten), Thomas Hieber, ist zuversichtlich, dass die Klage der europäischen Minderheiten gegen die Entscheidung der EU-Kommission, die Anliegen der europäischen Bürgerinitiative für auf EU-Ebene verankerte Minderheitenrechte, MSPI, rundweg abzulehnen, Erfolg haben wird.

Auf dem Jahreskongress der FUEN in Triest sagte er am Sonnabend, die eingereichte Klageschrift umfasse mit Anlagen 500 Seiten und ziele im Kern darauf ab, festzuhalten, dass die Ablehnung der EU-Kommission „mit einschlägigem EU-Recht nicht konform ist“.

Hieber: Kommission hat gegen Verfahrensrecht verstoßen

Im Gespräch mit dem „Nordschleswiger“ sagte FUEN-Vizepräsident Gösta Toft: „Wir haben eine gute Begründung, unser Anwalt hat sehr gut gearbeitet. Es geht darum, dass die Antwort sowohl formale als auch argumentative Fehler enthält, und deshalb müssten wir eigentlich recht bekommen.“

Gösta Toft
Gösta Toft Foto: Cornelius von Tiedemann

Durch den Beschluss, keinerlei Maßnahmen zu erlassen, nachdem das EU-Parlament die MSPI-Initiative mit großer Mehrheit unterstützt hatte, habe die Kommission „gegen Verfahrensrecht verstoßen und ist gar nicht auf unsere Anliegen eingegangen“, so Thomas Hieber. Die Europa-Regierung sei durch die Klage aufgefordert, sich „in der erforderlichen Tiefe damit auseinanderzusetzen“.
 
Die Kommission habe in ihrer abschlägigen Antwort an die Minderheiten Maßnahmen angebracht, die
„in keinster Weise geeignet sind, um die Anliegen der MSPI zu erfüllen. Auch hier muss die Kommission nachbessern“, so Hieber. „Erfreulicherweise haben wir auch in diesem Verfahren die Unterstützung des Mitgliedsstaates Ungarn und weitere außergerichtliche Hilfe von anderen Regionen in Aussicht.“

Entscheidung frühestens 2023

Laut Hieber wird es voraussichtlich 2022 eine mündliche Verhandlung in Luxemburg geben. Dann könnte bis Ende 2022, Anfang 2023 mit einer erstinstanzlichen Entscheidung des Gerichts der EU gerechnet werden.

Sollte das Gericht die Entscheidung aufheben, wird die Kommission eine neue Entscheidung nach den Vorgaben des Gerichts innerhalb von sechs Monaten fällen. Es kann theoretisch auch noch zu einer Berufung kommen.

Es kann also noch Jahre dauern, bis endlich entschieden wird. Gösta Toft unterstreicht jedoch: „Was wichtig ist, ist, dass die Kommission immer wieder mit dem Begriff Minderheitenrechte konfrontiert wird, und da lassen wir nicht locker.“

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