Standpunkt

„Affront gegen die Vielfalt: EU wendet Minderheiten den Rücken zu“

Affront gegen die Vielfalt: EU wendet Minderheiten den Rücken zu

Affront gegen die Vielfalt

Gesellschaft für bedrohte Völker
Göttingen
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker richtet sich in einem Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission und kritisiert die Entscheidung, sich nicht für mehr Minderheitenrechte und die Förderung der sprachlichen Vielfalt Europas einzusetzen.

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen!

Am 14. Januar 2021 hat sich ihr Kabinett mit der Bürgerinitiative „Minority SafePack“ befasst. Die Antwort der Europäischen Kommission wirft den Minderheitenschutz und die Förderung der kulturellen sowie sprachlichen Vielfalt in der Europäischen Union in eine tiefe Krise.

1,2 Millionen Europäerinnen und Europäer haben sich mit der Bürgerinitiative an die EU-Kommission gewandt. Zweimal mussten die Minderheiten vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) treten, um überhaupt das Recht zu erhalten, ihre Wünsche zu artikulieren. Beide Male setzte man sich juristisch u. a. gegen die Europäische Kommission durch. Die von den Minderheiten präsentierten Vorschläge, mit zum Teil legislativem Charakter, sind maßvoll in ihrer politischen Ausrichtung, für Verhandlungen im Detail ausgelegt und inhaltlich schlüssig. Den Initiatorinnen und Initiatoren gebührt ein großes Lob für die politisch klug ausgearbeiteten Vorschläge. Dennoch hat ihr Kabinett sich entschieden, alle Anregungen der Minderheiten wortreich, aber nichtssagend abzulehnen. Die nun vorliegende Antwort der Europäischen Kommission ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur der 1,2 Millionen Menschen, die diese Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, sondern gegen die über 50 Millionen Menschen, die in der EU einer autochthonen Minderheit angehören oder eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen. Gut können wir das Entsetzen der Minderheitenangehörigen nachvollziehen, das sich aktuell in verschiedenen Regionen Europas Bahn bricht.

Das Verheerende an Ihrer Antwort ist das politische Signal, das die Europäische Kommission damit setzt. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Tür nicht ganz zuzuschlagen, sondern durch kleinere Konzessionen einen Ausgleich mit den Minderheiten- und Sprachgruppen zu suchen. Doch die Europäische Kommission hat sich für eine unmissverständliche Botschaft entschieden, die da nicht anders als wie folgt interpretiert werden kann: „Die Minderheiten Europas und ihre Belange sind keine Fragen, die in der Europäischen Union zu Hause sind. Sie gehören in die Mitgliedsstaaten oder wenn überhaupt in den Europarat.“ Das widerspricht nicht nur den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, sondern auch wofür unserer Meinung nach die Europäische Union stehen müsste.

Im Namen der Gesellschaft für bedrohte Völker, der zweitgrößten Menschenrechtsorganisation im deutschsprachigen Raum, möchten wir auf vier zentrale Probleme hinweisen, die aus der Verweigerungshaltung der Europäischen Kommission erwachsen:

  1. Die Minderheiten Europas, die in ihrer großen Mehrzahl immer wieder ihre europäische Gesinnung in den Mittelpunkt gestellt und acht Jahre der Solidarisierung, der europäischen Zusammenarbeit und des zivilgesellschaftlichen Engagements in die Bürgerinitiative investiert haben, wenden sich enttäuscht und frustriert ab. Mit der Antwort, daran kann kein Zweifel herrschen, ist die Europäische Bürgerinitiative als Instrument nicht nur ad absurdum geführt, sondern buchstäblich gestorben.
  2. Die Minderheiten, nicht nur in Mittelosteuropa, die im Kampf um ihre politische, kulturelle und sprachliche Selbstbehauptung immer wieder mit Hoffnung auf Unterstützung auf die EU geblickt haben, sind desillusioniert. Nicht nur die ungarischen Minderheiten werden somit in die Hände der Populisten getrieben. Hilfe von der Europäischen Union wird nun wohl niemand mehr erwarten.
  3. Katalonien, Schottland, Südtirol, Szeklerland, Wallonien, Nordirland etc.; der Riegen der Regionen, die sich darüber Gedanken machen, wie sie ihre Zukunft gestalten, wächst, und diese haben ebenfalls eine klare Botschaft erhalten: Die EU wird uns erst ernst nehmen, wenn wir einen eigenen Staat vorweisen können. Die Antwort der Kommission wird die Rufe nach Selbstbestimmung in Europa in den nächsten Jahren lauter werden lassen.
  4. Die Europäische Union hat den Anspruch, in der Welt für Menschenrechte, für Minderheitenrecht, für den zivilgesellschaftlichen „European Way of Life“ einzutreten, als Bannerführer der Demokratie. Mit der Positionierung den eigenen Minderheiten und Sprachgruppen gegenüber, wird dieses Argument zukünftig wenig Glaubwürdigkeit zugerechnet werden können.

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, die Gesellschaft für bedrohte Völker wird sich weiter für Minderheitenschutz und Sprachenförderung – auch in der Europäischen Union einsetzen; wir hoffen, dass sich die Europäische Kommission besinnt und für die Minderheiten und Sprachenvielfalt Europas die Rolle einnimmt, die in den Europäischen Verträgen vorgesehen ist und den Grundkern der europäischen Zusammenarbeit bestimmend mit ausmachen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Diedrichsen, Bundesvorsitzender der Gesellschaft für bedrohte Völker Deutschland

Wolfgang Mayr, Präsident der Gesellschaft für bedrohte Völker International

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