Gerichtsurteil

Mehrfache Vergewaltigung: Gefängnis und Ausweisung

Mehrfache Vergewaltigung: Gefängnis und Ausweisung

Mehrfache Vergewaltigung: Gefängnis und Ausweisung

Sonderburg/Sønderborg
Zuletzt aktualisiert um:
Im Sonderburger Gericht fand am Freitagmorgen ein Haftprüfungstermin statt. Foto: Karin Riggelsen

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Ein 19-jähriger Mann soll seine Ex-Freundin Anfang 2022 drei Mal vergewaltigt und geschlagen haben. Der Verurteilte ging in Berufung.

Für einen 19-jährigen Mann endete die Woche 10 im Sonderburger Stadtgericht mit einem herben Bescheid. Der laut Einwohnermeldeamt in Apenrade (Aabenraa) lebende Mann wurde der dreifachen Vergewaltigung seiner 18-jährigen Ex-Freundin in Sonderburg für schuldig befunden und vom Schöffengericht zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das berichtet „JydskeVestkysten".

Der junge Mann muss der Frau eine Entschädigung in Höhe von 120.000 Kronen zahlen. Er wird außerdem nach dem Aufenthalt im Gefängnis für immer des Landes verwiesen. Der 19-Jährige ist gebürtiger Syrer, kam aber schon als zehnjähriger Junge nach Dänemark und hat keine Familie in Syrien. Seine Familie lebt in Dänemark.

Ex-Freundin sagte aus

Der Mann wurde nach elf Monaten in Untersuchungshaft verurteilt. Laut der 18-jährigen Ex-Freundin soll der Verurteilte sie Anfang 2022 auf einer Toilette im Blauen Gymnasium, in einem Auto am Søndre Landevej und in einer öffentlichen Toilette im Einkaufszentrum Borgen vergewaltigt haben.

Laut der jungen Frau hatte ihr Ex-Freund mit der Veröffentlichung von Sexvideos von den beiden gedroht. Die Geschädigte gab an, sie war von ihm geschlagen und in einen Schrank gestoßen worden.

Keine objektiven Beweise vorhanden

Es gab keine Zeugen für die Straftaten. Nur der Verurteilte und die junge Frau konnten die Geschehnisse aus ihrer Sicht beschreiben. „Es gibt keine objektiven Beweise, keine Überwachungsbilder und es entstanden keine Schäden nach den drei Vergewaltigungen“, so der Anwalt des Angeklagten. Die Frau hatte bei den Vergewaltigungen nicht um Hilfe gerufen.

Der Verurteilte ging nach dem Urteilsspruch sofort in Berufung. Das Westliche Landesgericht wird sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Anklagen gegen den 19-Jährigen befassen.

Mehr lesen