Gerichtsurteil
Verletztes Schwein zum Schlachten geschickt
Verletztes Schwein zum Schlachten geschickt
Verletztes Schwein zum Schlachten geschickt
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Ein Landwirtschaftsunternehmen aus dem Raum Tingleff ist zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Kronen verurteilt worden.
Ein Schwein mit sichtbarem Nabelbruch ist nicht transportfähig und darf entsprechend auch nicht zum Schlachthof gefahren werden. Das geht so eindeutig aus dem Leitfaden für Schweinezuchtbetriebe hervor. Zuwiderhandlungen werden in schweren Fällen mit saftigen Geldstrafen geahndet.
Ein Landwirtschaftsunternehmen aus dem Raum Tingleff ist vom Gericht in Sonderburg (Sønderborg) zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 13.000 Kronen verurteilt worden, weil es ein Ferkel mit offenem Nabelbruch zum Export geschickt hatte. Das geht aus einer Twittermeldung der Anklagevertretung im Polizeikreis Nordschleswig und Südjütland hervor.