Blaulicht
Mit der Kamera dem Täter auf die Schliche gekommen
Mit der Kamera dem Täter auf die Schliche gekommen
Mit der Kamera dem Täter auf die Schliche gekommen
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Ein Mann hatte ein Fahrzeug mit Tritten attackiert und war danach geflüchtet. Durch die Bilder von Überwachungsgeräten konnte der Täter ausfindig gemacht werden. Doch Vorsicht: Nicht überall dürfen solche Geräte eingesetzt werden.
Am Dienstagabend kam es an der Rothenkruger (Rødekro) Filiale einer Hamburgerkette zu einem kuriosen Zwischenfall: Ein Mann stieg aus seinem Auto, lief zu einem Fahrzeug, das in der Warteschlange am Drive-in hielt und trat dort kurzerhand den Spiegel ab. Dann lief der Täter zurück zum eigenen Wagen und fuhr davon. Das berichtet Jeppe Ansager, der Wachhabende der zuständigen Polizeistation in Sonderburg (Sønderborg).
Der 28-Jährige konnte sich jedoch nicht lange in „Sicherheit“ vor der Strafe für sein Vergehen wägen: „Schon einige Zeit später konnte der Mann aus dem Apenrader Umland in seiner Wohnung festgenommen werden“, berichtete Ansager. Zum Verhängnis wurde ihm die umfangreiche Kameraüberwachung des Burgerladens. Nach Sichtung der Aufnahmen konnte die Ordnungsmacht die Adresse des Mannes herausfinden und stand wenig später vor dessen Tür, um ihn mit der Anzeige wegen Sachbeschädigung zu konfrontieren.
In diesem Fall habe die Kamera sachdienliche Bilder geliefert, die zur Ergreifung des Täters führten, so Polizeikommissar Ansager.
Überwachung auch an privatem Eigentum
Inzwischen sind solche Kameras für wenig Geld in den Geschäften erhältlich. Viel Privateigentum wird jetzt schon von solchen Geräten überwacht. Doch muss beim Betrieb auf die Gesetzgebung geachtet werden. So dürfen die Kameras beispielsweise nicht Areale mit herkömmlichem Straßenverkehr überwachen, dazu gehören insbesondere Bürgersteige und öffentliche Straßen.
Das gilt jedoch nicht für unter anderem Tankstellen, Geldautomaten oder Geldinstitute. Hier gibt es Ausnahmeregelungen. Auch öffentliche Hand ist von den Gesetzen ausgenommen und so dürfen Straßen und Plätze polizeilich überwacht werden. Das ist zum Beispiel in Apenrade (Aabenraa) auf dem Marktplatz am Madevej der Fall.
Private Kameraanlagen, die an Zugangsbereichen (Eingang, Einfahrt) installiert sind, müssen durch Schilder kenntlich gemacht werden. Das gilt hauptsächlich, wenn Reinigungshilfen oder Kinderbetreuende ins Haus kommen.
Die Überwachungsbilder mit Aufnahmen von Personen müssen nach 30 Tagen gelöscht werden.