Loddenhoi Jollenhafen

Kommune wartet Entscheidung der Küstenbehörde ab

Kommune wartet Entscheidung der Küstenbehörde ab

Kommune wartet Entscheidung der Küstenbehörde ab

Paul Sehstedt
Apenrade/Loddenhoi
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Erst kürzlich wurde der Jollehafen offiziell eingeweiht. (Archivfoto) Foto: Paul Sehstedt

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„Wir können und dürfen nicht beschließen, was mit dem Jollenhafen geschehen soll“, teilt die zuständige Direktorin Ditte Lundgaard Jakobsen mit.

Die Kommune Apenrade hat sich bei einem Fachjuristen für Umweltfragen Rat für die Handhabung der Lage für den Jollenhafen Loddenhoi (Loddenhøj) eingeholt, nachdem die Planschiedsstelle (Planklagenævnet) am 12. Mai sowohl den Flächennutzungs- als auch den Kommunalplan für den Hafen aufgehoben hatte.

Damals waren vier Optionen im Blickfeld der Kommune, doch nachdem der Jurist Jens Flensborg seine Einschätzung abgegeben hatte, waren nur noch zwei Möglichkeiten offen. Die Küstenbehörde ist lediglich für den maritimen Bereich zuständig, während sich die Kommune für die Anlagen an Land verantwortlich ist.

„Wir als Kommune werden dazu Stellung beziehen, wie wir die Landanlage, in diesem Fall den Parkplatz, genehmigen können“, schreibt Ditte Lundgaard Jakobsen, Direktorin der Abteilung für Planung, Technik und Umwelt in einer Pressemitteilung.

Entscheidung der Küstenbehörde abwarten

„Dies bedeutet, dass uns zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen: Zum einen die Legalisierung durch einen neuen Flächennutzungsplan oder einer Genehmigung für den ländlichen Bereich,  zum anderen eine Legalisierung, die jedoch die Entfernung des Parkplatzes nach sich zieht. Bevor wir jedoch einen endgültigen Beschluss fassen können, wollen wir abwarten, wie die Küstenbehörde sich entscheidet: Darf der Jollenhafen weiterhin existieren oder nicht. Diese Entscheidung kann nämlich Einfluss darauf nehmen, wie wir eventuell den Parkplatz legalisieren können“, heißt es von Lundgaard Jakobsen.

Der Juristenbericht kommt zu dem Schluss, dass die Chancen der Kommune, einen Prozess gegen die Planungsschiedsstelle zu gewinnen, gering sind, und ein Antrag auf eine Wiederaufnahme des abgeschlossenen Klageverfahrens kaum stattgegeben werde. Jurist Flensborg hebt unter anderem hervor, dass die Kommune nur für die Planung an Land zuständig ist.

Keine Analyse

„Meine Aufgabe besteht jetzt darin, ein politisches Verfahren für den Wachstumsausschuss einzuleiten, damit dieser bei seiner nächsten Sitzung im August dazu Stellung beziehen kann, welche weitere Schritte unternommen werden sollen“, erklärte Ditte Lundberg Jakobsen in einem Gespräch mit dem „Nordschleswiger“. „Wir sind aber abhängig davon, ob die Küstenbehörde eine Genehmigung erteilt oder nicht.“

„Muss nicht vorher eine Umweltverträglichkeitsananlyse vorliegen?“

„Nein das ist nicht nötig, da die Angelegenheit einen Parkplatz umfasst“, antwortet die Direktorin.

„Kommt die Genehmigung des KDI, dann werden wir erarbeiten müssen, wie wir den Parkplatz legalisieren und das wird entweder ein neuer Flächennutzungsplan oder eine Genehmigung für den ländlichen Raum werden. Aber eine Umweltverträglichkeitsanalyse brauchen wir in diesem Fall nicht.“

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