Corona-Virus

Test- und Quarantäneverpflichtung gilt ab Sonntag

Test- und Quarantäneverpflichtung gilt ab Sonntag

Test- und Quarantäneverpflichtung gilt ab Sonntag

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Die neuen Regeln für verbindliche Covid-19-Tests und einer zehntägigen Quarantäne gelten sowohl für dänische als auch für ausländische Staatsbürger, die nach Dänemark einreisen. (Archivfoto) Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Am Sonntag treten die Regeln zu verpflichtenden Covid-19-Tests und zehn Tagen Quarantäne bei der Einreise nach Dänemark in Kraft. Bei Nichteinhaltung der Regeln drohen Geldbußen in Höhe von 3.500 Kronen.

Ab Sonntag gelten bei der Einreise nach Dänemark die Regeln für einen verpflichtenden Covid-19-Test und zehn Tagen Quarantäne.

Das teilt das Transportministerium in einer Pressemitteilung kurz nach Mitternacht in der Nacht auf Sonnabend mit.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung neuer und noch ansteckenderer Varianten des Corona-Virus zu verhindern. Es wird erwartet, dass die neuen Varianten etwa 80 Prozent aller Infektionen in Dänemark Anfang März ausmachen werden, lautet die Einschätzung in der Pressemitteilung.

Entscheidend, dass wir alles tun, was wir können

„Ansteckende ausländische Varianten stellen neue Erfordernisse an die dänische Epidemiekontrolle. Es ist entscheidend, dass wir alles tun, was wir können, um die Infektionen – und insbesondere neue Mutationen – aus Dänemark fern zu halten“, sagt Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) in der Pressemitteilung.

Die neuen Einreisebestimmungen gelten an allen Grenzen und damit sowohl an den Flughäfen als auch an allen See- und Landesgrenzen.

Mehr Sicherheit gegen eine weitere Verbreitung des Corona-Virus

Transportminister Benny Engelbrecht (Soz.) sagt der Pressemitteilung zufolge, dass die neuen Regeln zu mehr Sicherheit gegen die Verbreitung des Corona-Virus beitragen würden. 

„Wir müssen leider feststellen, dass es Beispiele gibt, die zeigen, dass Personen Ferienreisen unternommen haben, ohne daran zu denken, dass der Rest der Gesellschaft alles daran setzt, die Infektionszahlen niedrig zu halten“, sagt Benny Engelbrecht laut der Pressemitteilung.

Bußgeld in Höhe von 3.500 Kronen möglich

Bei einem Verstoß gegen die Regeln kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 3.500 Kronen bestraft werden. Die Regeln gelten sowohl für dänische als auch für ausländische Staatsbürger.

In Einzelfällen gibt es Ausnahmen von den Regeln. Dies gilt unter anderem für Personen mit einem festen Wohnsitz im Grenzland und bestimmten Personen, die aufgrund ihrer Beschäftigungssituation häufig die Grenze überqueren.

Verkürzung der Quarantänezeit möglich

Es ist möglich, durch die Vorlage eines negativen Corona-Tests die Isolationszeit zu verkürzen. Der Test darf frühestens am vierten Tag nach der Rückkehr nach Dänemark durchgeführt werden.

Gleichzeitig wird das Flugverbot für direkte Passagierflüge von den Vereinigten Arabischen Emiraten, unter anderem von Dubai aus, nach Dänemark am Sonntag aufgehoben, so dass es wieder möglich ist, direkt in die Emirate von Dänemark aus zu fliegen. Das Verbot war am 23. Januar eingeführt worden.

Die neuen Regeln gelten vorläufig bis zum 28. Februar.

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