Minderheitenrechte

Professorin: Die Verantwortung für die zweisprachigen Schilder liegt beim Staat

Professorin: Die Verantwortung für die zweisprachigen Schilder liegt beim Staat

„Staat trägt Verantwortung für zweisprachige Schilder"

Kollund
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Im Wahlkampf 2015 unterstützte die SF-Politikerin Karina Lorentzen Dehnhardt das Anliegen der zweisprachigen Ortsschilder. Neben der Politikerin (v. l.) der damalige Sekretariatschef Jan Diedrichsen, SP-Vorsitzender Carsten Leth Schmidt, der BDN-Hauptvorsitzende Hinrich Jürgensen und SP-Sekretärin Ruth Candussi Foto: Volker Heesch

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Minderheitenrechte könnten nicht in den Kommunen zur Abstimmung gestellt werden, betont Tove H. Malloy. Sie ist Mitglied des beratenden Ausschusses für die Rahmenabkommen für Minderheitenrechte. Die Regierung sei verpflichtet, das Abkommen umzusetzen.

Vor mehr als 25 Jahren hat sich Dänemark verpflichtet, sich zu bemühen, im Gebiet der deutschen Minderheit zweisprachige Ortsschilder aufzustellen. Seither hat sich bis auf einen zaghaften Versuch in Hadersleben (Haderslev) im Jahr 2015 nichts getan.

Die Verpflichtung geht aus dem „Rahmenübereinkommen zum Schutz Nationaler Minderheiten“ hervor, das das Folketing 1997 ratifiziert hat. 

„Es steht vollkommen fest, dass die Verpflichtung, das Übereinkommen umzusetzen, bei der Regierung liegt“, sagt Tove H. Malloy dem „Nordschleswiger“.

Sie ist Professorin an der Europa-Universität in Flensburg (Flensborg) und dänisches Mitglied des beratenden Ausschusses für das Rahmenabkommen. Der Ausschuss des Europarates erarbeitet alle fünf Jahre einen Bericht darüber, wie es in den einzelnen Ländern um die Umsetzung der Minderheitenrechte steht. 

Aufforderung des Europarates

Im Juni veröffentlichte der Ausschuss den jüngsten Bericht über Dänemark. Trotz einer insgesamt positiven Einschätzung mahnt er in einem Punkt erneut Fortschritte an.

„Der beratende Ausschuss fordert die Behörden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anbringung zweisprachiger Beschilderungen in Nordschleswig zu erleichtern“, heißt es in dem Bericht.

Tove H. Malloy sieht Handlungsbedarf bei der Regierung (Archiv). Foto: Flensborg Avis

Malloy betont, dass bei Behörden nicht die Kommunen, sondern die Zentralverwaltung gemeint ist. Schließlich hat die Regierung das Abkommen unterzeichnet. 

„Es geht doch nicht zu sagen: Das erledigen die Kommunen. Man kann scließlich nicht in den einzelnen Kommunen über Menschenrechte abstimmen“, betont die Professorin. 

Malloy fordert mehr Information über Minderheitenrechte 

Sie weist auch darauf hin, dass man nicht von den kommunalen Verwaltungen und der Politik erwarten kann, dass dort das Wissen über internationale Verpflichtungen und Abkommen vorhanden ist. Dieses Wissen muss aufgebaut werden, und auch hier liegt die Verpflichtung beim Staat.

„Die Kommunen haben keine eindeutigen Instruktionen bezüglich der zweisprachigen Ortsschilder von der Zentralverwaltung erhalten. Dadurch werden Minderheitenrechte zu einer politischen Frage in den Stadträten“, so Malloy.

Deutungsfrage

Die Rahmenkonvention besagt nicht eindeutig, dass die Staaten zweisprachige Schilder aufstellen müssen, sondern dass sie sich bemühen sollen, dies „in Gebieten, die von einer beträchtlichen Zahl von Angehörigen einer nationalen Minderheit bewohnt werden“ zu tun (siehe Infobox). Diese Formulierung wird von den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgelegt. In einigen werden die Schilder automatisch aufgestellt, wenn 10 Prozent der Lokalbevölkerung sich zu einer Minderheit bekennen.

„Man kann natürlich die Auslegung dieses Paragrafen diskutieren, aber wiederum liegt die Verantwortung dafür, dass es geschieht, in den Ministerien. Es ist nicht der einzelne Bürgermeister in Nordschleswig, der überlegen soll, ober seine Wählerschaft für oder gegen die zweisprachigen Schilder ist.“

Da die wechselnden Regierungen nicht auf die wiederholten Aufforderungen des beratenden Ausschusses reagiert haben, sieht Tove H. Malloy jetzt die Verantwortung bei den Abgeordneten, insbesondere bei denen, die im Kontaktausschuss für die deutsche Minderheit sitzen. 

„Die Folketingspolitikerinnen und -politiker sollten die Regierung dazu drängen, die Minderheitenrechte einzuhalten.“

Tove H. Malloy hat kein Stimmrecht bei der Formulierung der Berichte über Dänemark. Sie arbeitet den übrigen Mitgliedern jedoch zu. 

Das besagt das Rahmenabkommen über zweisprachige Schilder

In § 11 Absatz 3 heißt es:

In Gebieten, die traditionell von einer beträchtlichen Anzahl von Angehörigen einer nationalen Minderheit bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Rechtsordnung, einschließlich eventueller Übereinkünfte mit anderen Staaten, und unter Berücksichtigung ihrer besonderen Gegebenheiten, traditionelle Ortsnamen, Straßennamen und andere für die Öffentlichkeit bestimmte Hinweise auch in der Minderheitensprache anzubringen, wenn dafür ausreichend Nachfrage besteht. 

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