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Heunicke: Grenzpendler haben Recht auf Impfung

Heunicke: Grenzpendler haben Recht auf Impfung

Heunicke: Grenzpendler haben Recht auf Impfung

Kopenhagen/Nordschleswig
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Grenzpendler aus Deutschland können sich auch in Dänemark impfen lassen. Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

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Trotz Anrecht gibt es drei Monate nach Start der Impfkampagne weiterhin keine Richtlinien für die Impfung von Pendlern.

Grenzpendler und andere Grenzgänger haben ein Anrecht darauf, in Dänemark geimpft zu werden. Das stellt Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Liselott Blixt (DF) fest.

Doch in der Fortsetzung lautet seine Antwort ein wenig wie die Antworten, die der fiktive Sender „Radio Jerewan“ seinerzeit gegeben hat. Denn es folgt ein deutliches „aber“.

Keine Einladung

Zwar hätten alle mit der besonderen Krankenversicherungskarte (sundhedskort) für Grenzgänger das Recht, sich impfen zu lassen, in der Impfkampagne seien sie jedoch nicht eingeplant.

„Wenn die Gesundheitsdatenbehörde Bürger zur Impfung gegen Covid-19 über die Personalnummer (CPR-Nummer) einberuft, sortiert die Behörde nach Wohnsitz in Dänemark. Daher werden dänische krankenversicherte Personen mit Wohnsitz außerhalb von Dänemark derzeit nicht automatisch zu einer Impfung eingeladen“, schreibt Heunicke in seiner Antwort.

Doch man könne sich selbst kümmern.

„Personen mit der besonderen Krankenversicherungskarte müssen stattdessen mit der regionalen Hotline der Region, in der sie sich befinden (Region Süddänemark für Personen mit Arbeit in Nordschleswig, Red.) in Verbindung treten. Die Region kann dann manuell einen Impfverlauf an die CPR-Nummer des Bürgers einrichten und zu einer Impfung einladen, wenn Impfungen in der Altersgruppe des Bürgers angeboten werden“, heißt es weiter in der Antwort.

Keine Richtlinien

Die Impfung werde dann in den regionalen Impfzentren stattfinden.

Gut 26.000 Personen haben per 1. April die besondere Krankenversicherungskarte.

Genaue Richtlinien für die Impfung von Grenzgängern gibt es mehr als drei Monate nach Beginn der Impfkampagne noch nicht.

„Die Gesundheitsbehörde arbeitet daran besondere Richtlinien für den Umgang mit Impfungen von Gruppen, die besondere Maßnahmen erfordern, hierunter Grenzgänger“, schreibt Heunicke.

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