Grenzöffnung

Ferienhaus von privat gemietet: Dänemark erlaubt Einreise

Ferienhaus von privat gemietet: Dänemark erlaubt Einreise

Ferienhaus von privat gemietet: Dänemark erlaubt Einreise

Apenrade/Kopenhagen
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Der Grenzübergang in Krusau/Kruså Foto: Karin Riggelsen

Dürfen Touristen aus Deutschland nach Dänemark einreisen, wenn sie auf privater Basis ein Haus mieten oder sich privat bei Bekannten oder Verwandten einquartieren? Die Polizei sagt Ja - wenn die nötige Dokumentation vorliegt.

Unter den vielen deutschen Touristen, die auch in diesem Sommer ihren Urlaub in Dänemark verbringen möchten, sind einige dabei, die sich privat einquartieren. Dies kann zum Beispiel im Ferienhaus eines befreundeten dänischen Ehepaars sein, das für zwei oder drei Wochen auf privater Basis gemietet wird, oder die Wohnung eines dänischen Bekannten oder Verwandten, die einem für einen gewissen Zeitraum kostenlos überlassen wird.

Doch wie steht es in diesem Sommer aufgrund der zahlreichen coronabedingten Einreisebeschränkungen um die Anerkennung eines privaten Mietverhältnisses oder einer privaten Absprache? Gilt dies als anerkennungswürdiger Einreisegrund? Oder müssen deutsche Touristen, die auf dieser Basis nach Dänemark einreisen möchten, fürchten, an der Grenze abgewiesen zu werden?

Private Mietverträge oder Absprachen anerkennungswürdiger Einreisegrund

Wie die dänische Reichspolizei dem „Nordschleswiger“ auf Anfrage mitteilt, werden private Mietverträge von Ferienhäusern als Einreisegrund anerkannt, solange eine Mindestübernachtungsdauer von sechs Nächten eingehalten wird. Zudem müssen die Einreisenden ein Dokument vorweisen können, aus dem das Mietverhältnis für das Ferienhaus hervorgeht.

Das gleiche gilt für private Absprachen, bei denen ein Ferienhaus oder eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Angaben zum Ort und zu den Personen erforderlich

Das Dokument muss neben Angaben zur Adresse des Ferienhauses bzw. der Wohnung in Dänemark auch die Kontaktdaten beider Parteien enthalten, das heißt vom Besitzer des Ferienhauses bzw. der Wohnung und von den einreisenden Personen.

Somit können auch diejenigen, die kein Ferienhaus über eine offizielle dänische Ferienhausagentur gebucht haben, oder die einfach nur privat bei Freunden unterkommen wollen, nach Dänemark einreisen, so lange sie sich an die geltende Mindestübernachtungsdauer von sechs Nächten halten.

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