Rechtssprechung

Welpenschmuggler verurteilt

Welpenschmuggler verurteilt

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Ritzau/hm
Kolding
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Das Gericht in Kolding hat drei ältere Männer wegen Hundeschmuggels verurteilt. Bei den Welpen soll es sich um Französische Bulldoggen handeln, wie das Beispielfoto zeigt, das damit nicht in direkter Verbindung zu Fall steht. Foto: Niels Ahlmann Olesen/Ritzau Scanpix

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Das Gericht in Kolding hat am Montag drei Männer wegen Schmuggels von Hundewelpen von Polen nach Dänemark verurteilt. Es gab Haft- und Geldstrafen.

Am Montag sind drei Männer in den 50ern aus Kolding und Gramm (Gram) wegen Hundewelpenschmuggels in Kolding verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei mehr als 100 Welpen der Rasse Französische Bulldogge in einem Zeitraum von gut einem Jahr von Polen nach Dänemark geschmuggelt haben.

Ein Mann, der gestand in Polen eine kleinere Zahl an Welpen gekauft zu haben, muss für sechs Monate ins Gefängnis. Die beiden anderen bestritten, etwas mit dem Welpenschmuggel zu tun zu haben. Einer dieser beiden wurde dennoch zu vier Monaten auf Bewährung ausgesetzt und muss 100 Stunden Sozialdienst leisten. Den dritten im Bunde verurteilte das Gericht für zwei Schmuggelfälle zu einer Geldstrafe von 100.000 Kronen.

Die beiden mit einer Haftstrafe Belegten wurden wegen jeweils elf Schmuggelfällen verurteilt und müssen den Gewinn von 330.000 Kronen pro Mann an den Staat abführen.

Alle drei dürfen im Zeitraum von fünf Jahren nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, weder gewerbsmäßigen Handel mit Hunden durchführen, noch diese züchten.

Welpen über Anzeigen zum Verkauf angeboten

Die Welpen wurden über Anzeigen in „Den Blå Avis“ und „Gul og Gratis“ verkauft. Die Verurteilten waren nach Auffassung des Gerichts nicht als Importeure registriert und hatten keine Erlaubnis für einen gewerbsmäßigen Handel. Es gab keine Tierpässe und die Welpen waren nicht von einem Tierarzt untersucht worden.

Darminfektion bei einigen Welpen

Die Staatsanwaltschaft hatte nachgewiesen, dass 14 der mehr als 100 Welpen krank wurden. Einige litten unter Giardiose, einer Darminfektion durch Einzeller. Dies ging aus SMS-Nachrichten hervor.

Im Laufe der Verhandlung wurde eine Reihe von Zeugen gehört, die über den Kauf von Hundewelpen bei den Verurteilten berichteten. 13 Käufer forderten vor Gericht Erstattung, weil ihre gekauften Hunde krank waren und Ausgaben für Tierärzte entstanden. Dazu nahm das Gericht keine Stellung, über Erstattung muss ein Zivilgericht entscheiden.

Die drei Verurteilten haben nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie gegen das Urteil angehen.

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