Gericht

In der Not: Landwirt begrub 185 Schlachtkälber

In der Not: Landwirt begrub 185 Schlachtkälber

In der Not: Landwirt begrub 185 Schlachtkälber

Hadersleben/Haderslev
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Ein Landwirt musste sich unlängst vor Gericht verantworten, da er verendete Schlachtkälber auf seinem Anwesen vergraben hatte. (Modellfoto) Foto: Ute Levisen

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Ein Landwirt aus der Kommune Hadersleben wusste sich in seiner Not nicht anders zu helfen: Fast zwei Jahre hatte der Mann verendete Schlachtkälber auf seinem Feld vergraben, weil er das Geld für den Abdecker nicht aufbringen konnte. Wegen dieses Vergehens musste sich der 45-Jährige vor Gericht verantworten.

Ein Landwirt aus der Kommune Hadersleben musste sich in der vergangenen Woche wegen eines ungewöhnlichen Vergehens vor dem Gericht in Hadersleben verantworten.

Anklageschrift: 555 Kälber

Laut Anklageschrift soll der Landwirt über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren, von 2017 bis 2019, insgesamt 555 verendete Schlachtkälber auf seinem Anwesen begraben haben, um einen finanziellen Gewinn zu erzielen, wie „jv.dk“ berichtet. 

Tragisches Schicksal

Vor Gericht offenbarte der Landwirt, der vor zwei Jahren mit seinem Betrieb Konkurs ging, seine tragische Geschichte. Diese hatte 2017 ihren Anfang genommen, als der Bauer in finanzielle Bedrängnis geraten war und seine Rechnungen – unter anderem an das Abdecker-Unternehmen „Daka SecAnim“ – nicht mehr bezahlen konnte.

Wenig Hilfe von der Bank

Auch von seiner Bank habe er keine Hilfe bekommen können, da diese laut „jv.dk“ das Begleichen von Rechnungen an andere Schuldner priorisiert hatte. Dabei hatte der Landwirt, wie er aussagte, seine Bank auf das Ansteckungsrisiko aufmerksam gemacht, das von verendeten Tieren ausgeht.

Bußgeld oder Haftstrafe

Der Angeklagte erklärte dem Gericht, er habe in seiner Not keinen anderen Ausweg gesehen, als die Tiere auf einem abseits gelegenen Acker zu vergraben: Dabei habe es sich indes nicht um 555, sondern „nur“ um 185 Tiere gehandelt.

Richter Leon Fredgaard verurteilte den Mann zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 35.000 Kronen. 15.000 Kronen dieser Strafe muss der frühere Landwirt zahlen, weil er eine Pestizidspritze genutzt hatte, für die er nicht das erforderliche Zertifikat der technischen Überprüfung hatte. Sollte er die Strafe nicht bezahlen können, muss der 45-Jährige eine 20-tägige Haftstrafe verbüßen.

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