Mobilität

Einigung: Finanzielle Mittel für grenzüberschreitenden Bahnverkehr

Politische Einigung: Dänemark zahlt für grenzüberschreitende Züge

Einigung: Dänemark zahlt für grenzüberschreitende Züge

nlm
Tingleff/Tinglev
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Bahnhof Tingleff
Der Bahnhof in Tingleff soll zum Umsteigeort zwischen deutschen und dänischen Regionalzügen werden. Foto: Friedrich Hartung

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Dänemark will die Landesregierung von Schleswig-Holstein bei der Beschaffung von Zügen, die sowohl mit dänischer als auch mit deutscher Stromversorgung fahren können, unterstützen. Was dies genau für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr bedeutet und wie es auf den Schienen im deutsch-dänischen Grenzland weitergeht.

Die dänischen Vertragsparteien, die hinter dem Infrastrukturplan 2035 stehen, sind zu einer politischen Einigung gelangt. Dem dänischen Verkehrsminister, Thomas Danielsen, wird das Mandat erteilt, die Landesregierung von Schleswig-Holstein bei der Beschaffung von Zügen zu unterstützen, die sowohl mit dänischer als auch mit deutscher Stromversorgung fahren können. Der dänische Staat wird die zusätzlichen Kosten für den Kauf von zwei neuen Zugeinheiten sowie für die Einrichtung von 21 weiteren Zugeinheiten für den grenzüberschreitenden Verkehr übernehmen. Dies geht aus einer Pressenachricht des Transportministeriums hervor.

Endstation Tingleff?

Für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr bedeutet die politische Einigung, dass Tingleff vorerst zum Umsteigebahnhof zwischen dänischen und deutschen Regionalzügen wird. Ob für die deutschen Regionalzüge eventuell auch nördlichere Haltestellen als Tingleff infrage kommen, sei noch in Zusammenarbeit mit dem Bundesland Schleswig-Holstein zu prüfen.

Stündlicher innerdänischer Zugverkehr nach Sonderburg

Der innerdänische Zugverkehr habe zudem weiterhin die Möglichkeit, von Kopenhagen nach Sonderburg (Sønderborg) fortgesetzt zu werden. Ab 2028 sollen nach Sonderburg sogar stündliche Zugverbindungen möglich sein – statt der derzeit alle zwei Stunden fahrenden Züge.

Die Umsetzung des stündlichen Zugverkehrs nach Sonderburg setzt jedoch voraus, dass zu diesem Zeitpunkt die Finanzierung des Projektes möglich ist. Die Garantiezusage gegenüber Schleswig-Holstein erfordert die Zustimmung des Finanzausschusses durch eine separate Gesetzesvorlage.

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