Recht & Justiz

Sonderburg: 49-jähriger Mann vergriff sich an Frau mit Down-Syndrom

Sonderburg: 49-jähriger Mann vergriff sich an Frau mit Down-Syndrom

Sonderburg: 49-jähriger Mann vergriff sich an Frau mit Down-Syndrom

Sonderburg/Sønderborg
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Das Sonderburger Gericht. Foto: Archivbild: DN

Ein 49-jähriger Mann von Alsen ist wegen sexueller Belästigung an einer Frau mit Down-Syndrom im Sonderburger Stadtgericht verurteilt worden.

Für eine  Frau mit Down-Syndrom war gestern ein schwerer Tag. Sie musste im Sonderburger Stadtgericht über sexuelle Belästigung  in ihrer Wohnung berichten. Die Frau, die immer wieder eine Pause einlegen musste und mehrfach die Augen schloss, konnte sich aber noch an alles ganz genau erinnern. Der stark angetrunkene Fremde, den sie und ihre Bekannten im Oktober 2017  im Café Friends getroffen hatten, war ihnen mitten in der Nacht gefolgt. Als sie in ihrem eigenen Badezimmer war, stand der Mann plötzlich vor ihr. Er berührte sie im Intimbereich und  an der  Brust.  

„Ich versuchte, seinen Arm wegzudrücken“,  meinte die Frau vor dem Schöffengericht. Plötzlich meinte der Mann, dass er wohl lieber heim müsste.  Die Frau schloss schnell die Tür hinter ihm ab. Der Fremde, der die Frau damals unsittlich berührte, saß in einem Nebenraum, während die Frau ihre Aussage machte. Der nicht vorbestrafte 49-jährige Mann von Alsen hatte vorab durch seinen Anwalt verkündet, dass er sich an nichts erinnere. Er wollte anfangs keine Aussage machen, setzte sich dann aber doch auf die Anklagebank. Ihm war klar, dass er im Café Friends gewesen war. Er kannte das Opfer nur vom Sehen her, wusste aber, dass sie und ihre Bekannten  in einer Behinderteneinrichtung lebten. Er folgte ihnen.

„Und gingst du mit hinein?“, fragte die Staatsanwältin Malene Seidenfaden. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, so der Angeklagte, der selbst in ganz vernünftigen sozialen Verhältnissen lebt. Sein schlechtes Gedächtnis erklärte der Angeklagte mit psychischen Problemen und der Einnahme von Medikamenten und Alkohol. „Ich war sehr betrunken“, gab er zu.

Die Frau mit Down-Syndrom war nur an diesem einen Abend im Oktober 2017 im Café Friends gewesen. Sie hatte nichts getrunken. Nach ihrer Aussage wurde sie von der Richterin gelobt: „Das hast du gut gemacht“, stellte die Richterin Susanne Beier Lorenzen fest. Der 49-Jährige wurde zu 40 Tagen Haft, zur einjährigen Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Er muss 60 Stunden gemeinnützigen Dienst leisten und dem Opfer 15.000 Kronen Entschädigung zahlen. Die Richterin stellte fest, dass der Missbrauch einer behinderten Frau in ihrem eigenen Zuhause ein sehr schweres Vergehen ist. Das eine Mitglied des Schöffengerichts hatte gemeint, dass der Mann seine Strafe absitzen müsse.

Der Angeklagte nahm sein Urteil an.

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