Blaulicht

Kurz hinter der Grenze war die Fahrt beendet

Kurz hinter der Grenze war die Fahrt beendet

Kurz hinter der Grenze war die Fahrt beendet

Anke Haagensen/ots
Fröslee/Ellund
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Kurz hinter der Grenze geriet der Bulgare in eine Kontrolle der Bundesgrenzpolizei (Modellfoto). Foto: Bundespolizei

Ein 37-jähriger Bulgare hatte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für ein Gespann mit einem Gesamtgewicht von über sieben Tonnen. Darüber hinaus hatten die Beamten der Bundespolizei auch noch so manches andere zu beanstanden. Nun muss er von seinem Vater abgeholt werden.

Ein 37-jähriger Bulgare muss sich im Raum Flensburg eine Übernachtungsgelegenheit suchen, bis er mitsamt Fahrzeug von seinem Vater abgeholt werden kann.

Der 37-Jährige geriet nach der Einreise aus Dänemark über die Autobahn in eine Kontrolle der Bundespolizei. Er konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber dann kamen die Probleme.

Nicht der richtige Führerschein

Der Bulgare war nur im Besitz der Führerscheinklasse B und durfte deshalb das Gespann aus Ford Transit und Fahrzeuganhänger gar nicht lenken. Das Gespann an sich brachte schon sieben Tonnen auf die Waage.

Dazu kam auch noch ein darauf transportierter Fiat Fullback, der 1,95 Tonnen wiegt. Somit hatte der 37-Jährige nicht den notwendigen Führerschein und muss sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. 

Ohne Fahrtenschreiber

Was der Bulgare offensichtlich nicht wusste: Wenn ein Gespann, egal ob Pkw, SUV, Geländewagen, Kleinbus oder Transporter mit Anhänger, ein Gewicht von dreieinhalb Tonnen übersteigt, muss ein Fahrtenschreiber (auf Polizeideutsch: ein Kontrollgerät zur gewerblichen Güterbeförderung) benutzt werden.

Darüber hinaus hatte der 37-Jährige auch nicht die notwendigen Nachweisdokumente dabei. Er bekam deshalb auch dafür Anzeigen gemäß Fahrpersonalgesetz. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste er ein Depositum von 200 Euro hinterlegen.  

Per Haftbefehl gesucht

Damit aber noch nicht genug. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien konnten die Bundespolizisten ermitteln, dass gegen den Bulgaren ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag.

Er hatte noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 375,50 Euro zu begleichen. Diese Summe wurde ebenfalls von ihm bezahlt und er hätte eigentlich seinen Weg fortsetzen können.

Warten auf den Papa

Allerdings nicht mit seinem Gespann, die Weiterfahrt wurde ihm natürlich untersagt. Sein Vater, der im Besitz einer notwendigen Fahrerlaubnis sei, wollte ihn und das Gespann abholen. Der Sohn muss sich daher auf einen unvorhergesehenen Flensburg-Aufenthalt einrichten. Die Anfahrt des Vaters aus Bulgarien bis an die deutsch-dänische Grenze kann eine Weile dauern.

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