Justizwesen

Vollmacht reicht für Vorstandsposten im Wasserwerk nicht aus

Vollmacht reicht für Vorstandsposten nicht aus

Vollmacht reicht für Vorstandsposten nicht aus

Bülderup/Bylderup
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Die Vorstandsbesetzung im Wasserwerk Bülderup-Lendemark landete vor Gericht. Foto: DN

Zwei Vorstandsmitglieder des Wasserwerks Bülderup-Lendemark können laut einem Vergleich dem Vorstand nicht mehr angehören. Ein Mitglied des Wasserwerks hatte die Sache schon 2019 ins Rollen und schließlich vor Gericht gebracht.

Die Rechtslage schien unklar, jetzt hat es Thorkild Iversen aus Bülderup schwarz auf weiß.

Eine Vollmacht reicht nicht aus, um dem Vorstand des Bülderuper Wasserwerks „I/S Bylderup Lendemark Vandværk“ anzugehören. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs am Gericht in Sonderburg (Sønderborg).

Demnach haben die Brüder Henning und Kurt Hansen aus Bülderup im Namen des Wasserwerks anerkannt, dass sie die Posten als Vorsitzender bzw. Kassierer nicht bekleiden können.

Um als vollwertiges Mitglied geführt zu sein, mit der Möglichkeit, in den Vorstand gewählt zu werden, müssten sie als Wohnungs- oder Hauseigentümer eingetragen sein. Das ist nicht der Fall.

Beide haben eine Vollmacht ihrer Partner erhalten, mit der sie an Abstimmungen teilnehmen dürfen, laut juristischer Deutung der Satzung aber nicht in den Vorstand gewählt werden können.

Rechtslage zunächst unklar

Gewissheit hat nun auch der Verband der dänischen Wasserwerke. Die juristische Abteilung war sich unschlüssig, ob die Besetzung des Vorstandes in Bülderup zulässig ist oder nicht.

Es wäre ratsam, es explizit in der Satzung zu verankern, dass eine Vollmacht für einen Vorstandsposten ausreicht, so die Rückmeldung an den „Nordschleswiger“ vor rund einem Jahr.

Auf der Generalversammlung des vergangenen Jahres hatte der Vorstand dann auch einen entsprechenden Antrag eingebracht.

„Der Antrag wurde von der Versammlung aber abgelehnt“, so Thorkild Iversen, der die Angelegenheit in einem Leserbrief noch einmal ausführlich schildert.

Bei der turnusgemäß im kommenden Februar angesetzten Generalversammlung werden die beiden Vorstandsmitglieder ausscheiden, so der Wortlaut des Vergleichs.

Wenn wegen Corona keine Versammlung möglich ist, tritt das Ausscheiden spätestens am 28. Februar in Kraft.

Sollten sich bei den Neuwahlen zum fünfköpfigen Vorstand keine ausreichenden Kandidaten finden lassen, „werde ich bereit sein, einen Posten zu übernehmen“, sagt Thorkild Iversen.

Kostenerstattung

Die Sache ist für ihn noch nicht ganz abgehakt.

Ihm sind zwar Verfahrenskosten in Höhe von 1.125 Kronen erstattet worden, die das Wasserwerk zahlen muss. Iversen hat für das Verfahren aber weitaus höhere Kosten gehabt. Die wolle er einfordern.

„Es handelt sich gut und gerne um 40.000 Kronen“, so der Bülderuper.

Henning Hansen wollte die Angelegenheit gegenüber dem „Nordschleswiger" nicht kommentieren. Die Sache sei noch nicht abgeschlossen.

Laut Auskunft des Gerichts in Sonderburg gilt der Fall mit dem Vergleich als abgeschlossen.  Das bestätigt auch Anwalt Lars Nauheimer, der Thorkild Iversen in der Angelegenheit vertrat.

Es sei allerdings die Kostenerstattung angefochten worden, da sie unverhältnismäßig ist.  Man habe einen Antrag an „Procesbevillingsnævnet“ gestellt mit der Hoffnung, dass Thorkild Iversen seine Auslagen erstattet bekommt. An dem Vergleich ändere das nichts, so die Einschätzung von Lars Nauheimer.

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