Wahnsinnsfahrt

Nach Tipp: Polizei zieht schwer alkoholisierten Fahrer aus dem Verkehr

Nach Tipp: Polizei zieht schwer alkoholisierten Fahrer aus dem Verkehr

Nach Tipp: Polizei stoppt schwer alkoholisierten Fahrer

Tondern/Tønder
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Die Polizei stoppte am Sonntagabend einen betrunkenen Fahrer in Scherrebek (Symbolfoto). Foto: Monika Thomsen

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Die Polizei beschlagnahmte wegen der Wahnsinnsfahrt in Scherrebek das Fahrzeug des 57-Jährigen. Das Ergebnis der Blutprobe entscheidet, ob der Mann sein Auto wieder bekommt.

Dank eines telefonischen Tipps hat die Polizei für Südjütland und Nordschleswig am Sonntag gegen 18 Uhr die Fahrt eines betrunkenen Mannes in Scherrebek (Skærbæk) beenden können.

Der Autofahrer hatte auf dem Nørre Skærbækvej wegen seines Schlingerkurses und seines unsicheren Fahrstils die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt.

Hoher Alkoholspiegel

„Es gelang der Streife, den Mann zu stoppen. Es bestand der Verdacht, dass der Mann alkoholisiert war. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als zwei Promille“, berichtet Polizeisprecher Chris Thorning Vesterdal am Montag.

Der Mann wurde zur Entnahme einer Blutprobe mit ins Krankenhaus genommen. Das Ergebnis ist ausschlaggebend dafür, ob das Fahrzeug auf Dauer eingezogen wird. Die Polizei hat das Auto wegen der Wahnsinnsfahrt beschlagnahmt.

Der 57-Jährige wird der Trunkenheit am Steuer bezichtigt.

Verschärfte Gesetzgebung bei „Wahnsinnsfahrt“

Unter „Wahnsinnsfahrt“ (vanvidskørsel) versteht die dänische Gesetzgebung alle Fahrten, bei denen die Geschwindigkeit mit mehr als 100 Prozent überschritten wird. Auch das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde oder mehr sowie das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 2,00 Promille ist von der verschärften Gesetzgebung umfasst. Das Gesetz trat im März 2021 in Kraft, nachdem es in den vorangegangenen Jahren bei illegalen Autorennen zu schweren Unfällen gekommen war.
 

Die Risiken bei zwei Promille

Aus der Promille-Übersicht bei sundhed.dk geht hervor, dass es ab 1,5 bis 2,9 Promille schwere Probleme mit dem Gleichgewicht und Bewegungs-Beeinträchtigungen gibt. Die betreffende Person kann in einen hypnotischen Zustand geraten.

Das Erinnerungsvermögen wird reduziert, eine generelle Betäubung stellt sich ein, und es besteht das Risiko für eine Ohnmacht.

Landesweite Kampagne

Die Polizei hat ab Montag, 24. Juli, im Rahmen einer landesweiten Kampagne für zwei Wochen den Fokus auf Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer gerichtet.

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