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Wahnsinnsfahrt: Sturzbetrunkene Autofahrerin baut Unfall
Wahnsinnsfahrt: Sturzbetrunkene Autofahrerin baut Unfall
Wahnsinnsfahrt: Sturzbetrunkene Autofahrerin baut Unfall
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Der Alkoholspiegel der 60-Jährigen lag über zwei Promille. Die Polizei beschlagnahmte infolge des neuen Gesetzes für Wahnsinnsfahrten ihr Auto. Zum Glück gab es keine Verletzten.
Dem Alkohol sehr reichlich zugesprochen hatte eine Autofahrerin aus dem Bereich von Rothenkrug (Rødekro), die am Mittwoch gegen 19 Uhr auf dem Rømøvej zwischen Toftlund und Scherrebek (Skærbæk) einen Solo-Unfall baute.
„Wir haben ihr Fahrzeug beschlagnahmt, da ihr Alkoholspiegel höher als zwei Promille war“, berichtet Polizeisprecher Chris Thorning Sørensen.
Wenn sie über zwei Promille ist, greift jedoch das neue Gesetz gegen Wahnsinns-Fahrten, und wir konfiszieren das Auto dauerhaft.
Chris Thorning Sørensen, Polizeisprecher
In der Regel würde die Polizei keine Angaben über die Blutalkoholkonzentration bei Fällen von Trunkenheit am Steuer machen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Neues Gesetz greift
„Wenn sie über zwei Promille ist, greift jedoch das neue Gesetz gegen Wahnsinns-Fahrten, und wir konfiszieren das Auto dauerhaft“, so der Polizeisprecher.
Das Gesetz ist am 31. März in Kraft getreten. Die Frau ist nicht nur ihren Pkw los, sondern auch ihren Führerschein, der ihr an Ort und Stelle entzogen wurde.
„In einem solchen Fall mit mehr als zwei Promille wird er für die Dauer von drei Jahren aberkannt", erläutert Thorning Sørensen. Die Höhe der Geldstrafe orientiere sich am Einkommen der Frau.
Augenzeugen hatten beobachtet, wie die 60-Jährige mit ihrem Auto auf die gegenüberliegende Fahrbahn geraten und im Straßengraben gelandet war. Sie hatten die Polizei verständigt.
Die Frau wurde nicht verletzt – und das gilt zum Glück auch für weitere Verkehrsteilnehmer. Es entstand auch kein Materialschaden, wie Chris Thorning Sørensen mitteilt.