Trockenheit

Abbrennverbote in Nordschleswig: Was bei einem Verstoß droht

Abbrennverbote in Nordschleswig: Was bei einem Verstoß droht

Abbrennverbote in Nordschleswig: Was bei einem Verstoß droht

Sonderburg/Röm
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Wo Abbrennverbote gelten, müssen Holzkohlegrills im Schuppen bleiben – auch auf Privatgrundstücken. Foto: Adobe Stock

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In der Kommune Sonderburg und auf Röm gilt seit vergangener Woche ein Abbrennverbot. Zu Sankt Hans, also am Freitag, wird das Verbot auf alle Kommunen in Nordschleswig ausgeweitet. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.

Nach einem Feuer gilt auf der Insel Röm (Rømø) seit vergangener Woche Mittwoch ein Abbrennverbot (afbrændingsforbud). Am Freitag zwang die Trockenheit auch die Kommune Sonderburg (Sønderborg) nachzuziehen. Hier gilt das Verbot nach wie vor in der gesamten Kommune.

In den anderen Kommunen Nordschleswigs ist es zwar auch sehr trocken, jedoch nicht so, dass ein allgemeines Abbrennverbot notwendig wäre. Das ist am Freitag anders, denn dann steht die Mittsommernacht an, und eigentlich werden im ganzen Land die traditionellen Sankt-Hans-Feuer entzündet. „Wenn ganz Dänemark gleichzeitig große Lagerfeuer entzündet werden, ergibt sich ein anderes Risikobild“, teilte Bjarne Nigaard, Leiter des Sekretariats der Bereitschaftsdienste, in einer Pressemitteilung mit. 

Deshalb werden weitere Abbrennverbote verhängt, die von Freitag, 0 Uhr, bis Sonnabend, 9 Uhr, gelten – und zwar in allen Kommunen westlich des Großen Belts.   

Welche Strafe droht bei einem Verstoß?

Nur wer kontrolliert, dass die Verbote eingehalten werden? Und was droht bei einem Verstoß? „Der Nordschleswiger“ hat bei der Polizei für Nordschleswig und Südjütland nachgefragt. 

Polizeisprecher Mads Dollerup-Scheibel teilt mit, dass die Polizei selbst Patrouille fahre und darüber hinaus auf Meldungen aus der Bevölkerung reagiere. Die Polizei sei bemüht, vorab ausreichend über die Vorschriften zu informieren und dabei auch eng mit den Rettungskräften zusammenzuarbeiten. 

„Verstöße gegen das Abbrennverbot werden mit einem Bußgeld geahndet“, sagt Dollerup. 

Bußgeld kann variieren

Grundsätzlich belaufe sich die Höhe des angesetzten Bußgeldes auf 5.000 Kronen. Wobei die Strafe nicht pauschal gelte. „Das Bußgeld kann höher ausfallen, wenn ein größerer Schaden entstanden ist“, so der Sprecher. Begeht jemand mehrere Verstöße, kann das Bußgeld ebenfalls höher ausfallen. 

„Umgekehrt kann das Bußgeld für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen mit besonders geringem Einkommen niedriger ausfallen.“ Letztlich sei die Strafe also Ermessenssache. 

Generell gilt jedoch der Appell, das Abbrennverbot ernstzunehmen, um sich, andere und die Umwelt zu schützen. 

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