Verkehr
Unerlaubtes Parken auf dem Kirchplatz hat bald Konsequenzen
Unerlaubtes Parken auf dem Kirchplatz hat bald Konsequenzen
Unerlaubtes Parken auf dem Kirchplatz hat bald Konsequenzen
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Ab 1. April wird bei demjenigen abkassiert, der sein Auto in der Nähe der Tonderner Christkirche abstellt. Damit soll der verhältnismäßig neue Pflasterbelag geschont werden. Die Parkgesellschaft ParkZone übernimmt die Kontrolle.
Jetzt reicht es: Zum Schutz des verhältnismäßig neuen Pflasterbelags auf dem Tonderner Kirchplatz wird dort in Kürze ein Parkverbot eingeführt. Der Kirchengemeinderat hat sich zu dieser Maßnahme entschieden, die am 1. April in Kraft treten wird. Und wer in Dänemark schon mal wegen Falschparkens erwischt worden ist, weiß, dass Knöllchen ins Geld gehen.
2017 große Sanierung
Der Kirchplatz wurde 2017 für acht Millionen Kronen saniert, um ein Platz der Stille und Ruhe zu sein. Auch wurden teure Wegner-Straßenlampen aufgestellt. Die parkenden Fahrzeuge und der Verkehr stören das Idyl, meinen die Kirchenvertreterinnen und -vertreter.
Dabei müssten es die motorisierten Verkehrsteilnehmenden eigentlich besser wissen. Denn Schilder zeigen schon heute, dass der Kirchplatz ein parkfreier Bereich ist. Daher bedauert es der Gemeinderat, dass es Autobesitzende dennoch nicht lassen können, dort ihre fahrbaren Untersätze abzustellen.
„Wir wollen mit diesem Verbot verhindern, dass der Kirchplatz zum Parkplatz wird. Es gibt ausreichend öffentliche Parkplätze in der Nähe im Bereich der Polizeistation. Von dort sind es nur wenige Schritte, bis man in der Fußgängerzone oder bei der Kirche ist“, erklärt Gemeinderatsmitglied Anke Haagensen auf Anfrage.
Bei den heutigen Falschparkerinnen und -parkern handele es sich unter anderem um Angestellte, deren Arbeitsplatz in der Einkaufsstraße liegt. Gäste des Klostercafés nutzen auch die Gunst der Stunde. Andere stellen dort ihre Autotrailer ab.
Der Schritt ist mit der Polizei vereinbart worden. Der Kirchengemeinderat hatte geglaubt, dass die Parkgesellschaft, die für die Kommune die öffentlichen Parkplätze kontrolliert, auch auf dem Kirchplatz nach Parksünderinnen und -sündern Ausschau halten könnte.
„Dies geht aber nicht, da der Kirchplatz als privater Bereich eingestuft wird. Daher haben wir die Firma ParkZone mit dieser Aufgabe beauftragt, da wir auch unserem Personal nicht zumuten wollen, sich mit den Falschparkerinnen und -parkern auseinanderzusetzen.“
Ausnahmen werden gemacht
Nur in triftigen Fällen würden Ausnahmen gemacht. Bestattungsunternehmen können wie schon jetzt bis zum Haupteingang der Kirche fahren. Auch bei Trauungen, bei denen das Hochzeitspaar mit einem Auto oder Kutsche ankommen oder abgeholt werden, und bei bestellten Handwerkern wird ebenfalls eine Ausnahme gemacht.