Grenzkontrollen

Polizei stellt „Kontrollboxen“ an der Grenze auf

Polizei stellt „Kontrollboxen“ an der Grenze auf

Polizei stellt „Kontrollboxen“ an der Grenze auf

cvt
Nordschleswig
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Grenzkontrollen auf der E45. Foto: Henrik Ploug/Ritzau Scanpix

Provisorische Hütten sollen die Arbeit für Beamte, Kadetten und Soldaten verbessern. An drei Übergängen sollen es sich die Kontrolleure bequemer machen können als bisher.

Am Sonntagmorgen war es soweit, die erste „Kontrollbox“ wurde am Grenzübergang Pattburg aufgestellt. Insgesamt sollen es entlang der dänisch-deutschen Grenze vier Stück werden. Neben Pattburg kommen Boxen in Krusau und Fröslee dazu.

An den drei Grenzübergängen, teilt die Polizei von Südjütland und Nordschleswig mit, sollen die Arbeitsbedingungen für die Polizisten, die Polizeikadetten und die Soldaten verbessert werden, die rund um die Uhr an der Grenze ihren Dienst schieben.

 

Die Hütten sind 6x2,4 Meter groß und sollen vor allem Wetterschutz bieten. Aber auch die IT-Systeme, die derzeit aus Fahrzeugen heraus bedient werden, sollen dort unterkommen.

Die Arbeitsaufsicht hatte die Arbeitsbedingungen der Beamten, Kadetten und Soldaten an der Grenze zuvor kritisiert. Den meisten Kritikpunkten sei umgehend nachgekommen worden, teilt die Polizei mit, die davon ausgeht, dass die Boxen nun auch die restlichen Kritikpunkte obsolet macht.

Im Laufe des Sonntages sollen zwei weitere Kontrollboxen in Fröslee an der Autobahn aufgestellt werden, die letzte Box in Krusau folgt laut Polizei im Laufe des Aprils.

Nach dem Aufbau müssen zunächst noch Strom und Technik angeschlossen werden, sodass die Hütten erst im Laufe des Monats in Betrieb genommen werden sollen.

Claus Oxfeldt, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, kritisierte am Nachmittag gegenüber der Nachrichtenagentur Ritzau, dass die Boxen erst jetzt aufgestellt werden. „Es ist nicht zufriedenstellend, dass man eine Auflage von der Arbeitsaufsicht bekommt und so viel Zeit vergeht, bis sie umgesetzt wird“, sagt er.

 

 

 

Grenzkontrollen

Seit dem 4. Januar 2016 gibt es „vorübergehende“ Grenzkontrollen an der dänisch-deutschen Grenze.

Diese Regelung verstößt in ihrem Grundsatz gegen die Schengen-Zusammenarbeit – allerdings beruft sich Dänemark auf eine Ausnahmeregelung für „außergewöhnliche Situationen“.

Diese kann laut Artikel 25 geltend gemacht werden, wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung und die interne Sicherheit in einem Schengen-Land besteht.

Die EU-Kommission hat seit 2016 mehrfach anerkannt, dass dies für Dänemark (und einige andere Länder, darunter Deutschland) gilt. Als Begründung wird die Flüchtlingssituation angeführt.

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