Landgericht Hamburg

Angestellte der Staatsanwaltschaft informiert Dealer

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dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

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Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 30-jährige Frau müsse 200 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen, sagte ein Gerichtssprecher. Nach Überzeugung der Strafkammer fragte die Angeklagte den Stand eines Ermittlungsverfahren ab und gab die Information an ihren Lebensgefährten weiter, einen Drogenhändler. Das Verfahren habe einen Verdächtigen aus dem Umfeld einer Bande betroffen, die Drogen mit dem Auto an Kunden auslieferte.

Vom Vorwurf der Beihilfe zum Drogenhandel wurde die Frau freigesprochen. In ihrer Wohnung, in der sie faktisch gemeinsam mit ihrem Freund lebte, hatten Ermittler bei einer Durchsuchung zwar Drogen gefunden. Das Gericht glaubte ihr jedoch, dass eine kleine Menge Marihuana in der Küche nur zum Eigenkonsum bestimmt war. Von weiteren verkaufsfertig abgepackten rund 300 Gramm Marihuana und 30 Gramm Kokain, die in ihrer Wohnung lagen, habe sie möglicherweise gar nichts gewusst.

Die drei Hauptangeklagten erhielten mehrjährige Haftstrafen wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ein 26-Jähriger soll für vier Jahre ins Gefängnis, ein 28-Jähriger für drei Jahre und zwei Monate. Ein 27-Jähriger, der mit der Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zusammengelebt hatte, wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Laut Anklage lieferten die drei Männer auf Bestellung von Kunden portionierte Drogen im Hamburger Stadtgebiet mit dem Auto aus. Zwischen April 2020 und Januar 2021 sollen sie gut 1,3 Kilogramm Kokain und knapp 1,9 Kilo Marihuana verkauft haben. Damit verdienten sie rund 100 000 Euro.

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