Schleswig-Holstein & Hamburg
Blutprobe bei toten Wildschweinen soll Schweinepest stoppen
Blutprobe bei toten Wildschweinen soll Schweinepest stoppen
Blutprobe bei toten Wildschweinen soll Schweinepest stoppen
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Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest müssen Jäger im Kreis Herzogtum Lauenburg ab sofort von allen erlegten Wildschweinen Blutproben an das Kreisveterinäramt abliefern. Das geht aus einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Kreises hervor. Das gilt auch für verendete oder im Straßenverkehr getötete Tiere. Hintergrund der Anordnung ist, dass die Afrikanische Schweinepest inzwischen auch im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim nachgewiesen wurde.
Dort wurde das Virus nach Angaben des Kreises Ende November bei einem verendeten Frischling nachgewiesen. Auch die angrenzenden Niedersächsischen Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg haben daraufhin ihre Bestimmungen verschärft. Die hoch ansteckende Viruserkrankung ist für Menschen ungefährlich, aber für Schweine jedoch meist tödlich. Zuvor hatte das «Hamburger Abendblatt» über die Untersuchungspflicht berichtet.