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Land ermöglicht unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze

Land ermöglicht unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze

Land ermöglicht unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) spricht während einer Kabinettspressekonferenz. Foto: Frank Molter/dpa

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Die Kommunen sollen bei der Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbegebäuden differenzieren dürfen. Schwarz-Grün will dafür einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen übernehmen.

Die Landesregierung will den Kommunen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Immobilien ermöglichen. «Wir sind schon dabei, eine entsprechende Formulierungshilfe für den Landtag zu erarbeiten, damit das parlamentarische Verfahren zügig beginnen kann», sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Dienstag. Es sei der Wunsch der Kommunen, Gestaltungsspielraum zu bekommen. Nach dem Vorbild von Plänen aus Nordrhein-Westfalen sollen Städte und Gemeinden differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke erheben können.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an.

Früheren Angaben der Landesregierung zufolge soll das Gesamtgrundsteueraufkommen in der jeweiligen Kommune von der Reform unberührt bleiben. Das Finanzministerium will im September Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern ein Transparenzregister bereitstellen, aus dem hervorgehen soll, wie die einzelnen Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen müssten, um Grundsteuer-Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen.

Die Landesregierung will mit den Kommunen mit der Option unterschiedlicher Hebesätze Flexibilität einräumen, um den unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Regionen Rechnung zu tragen. Entscheidet sich eine Kommune für die Option, muss sie die Gründe für die Differenzierung darlegen, um das Vorgehen verfassungsrechtlich abzusichern.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) begrüßte die Entscheidung der Landesregierung. «So wird verhindert, dass infolge der Grundsteuerreform das Wohnen zusätzlich noch teurer wird», sagte Direktor Andreas Breitner. Es sei aber zu befürchten, dass der jetzt beschlossene Winkelzug den Schaden, den das Bundesmodell bei der neuen Grundsteuer anrichte, nicht wirklich heilen könne. «Da bei der Berechnung der künftigen Grundsteuer der Bodenrichtwert eine übergroße Rolle spielen wird, müssen Mieterinnen und Mieter, die in angesagten Wohnquartieren leben, mit einer erheblichen Erhöhung der Abgabe rechnen.»

Das Bundesmodell mache es Menschen mit geringem Einkommen schwerer, in besonders nachgefragten Wohngebieten eine bezahlbare Wohnung zu finden, sagte Breitner. Die Landesregierung müsse rasch nach Inkrafttreten der Reform die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer überarbeiten. «Vorbild könnte das Hamburger Modell sein, das einfach und unbürokratisch ist - das aber vor allem große Unterschiede zwischen angesagten und weniger angesagten Wohngebieten vermeidet.»

Die FDP-Finanzpolitikerin Annabell Krämer warf der Ministerin vor, vor ihrer eigenen Reform zu kapitulieren. «Wir plädieren seit jeher für ein anderes Modell. Monika Heinold hat alle unsere Warnungen in den Wind geschlagen.»

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