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Prozess um umstrittenen Müllberg in Norderstedt gestartet

Prozess um umstrittenen Müllberg in Norderstedt gestartet

Prozess um umstrittenen Müllberg in Norderstedt gestartet

dpa
Norderstedt (dpa/lno) -
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Bau- und Gewerbeanfälle sowie weiterer Müll liegen auf einem Gelände in Norderstedt. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild

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Asbesthaltige Abfälle, Dachpappen, gefährlicher Bauschutt: Der Müll soll in Norderstedt teilweise illegal entsorgt und zeitweise über sechs Meter hoch gelagert worden sein. Jetzt stehen der Ex-Geschäftsführer und die damalige Betreiberin ein...

Vor dem Amtsgericht Norderstedt hat am Mittwoch der Prozess um einen Müllberg begonnen, auf dem umweltschädliche Stoffe in großen Mengen illegal gelagert worden sein sollen. Angeklagt sind der ehemalige Geschäftsführer sowie die frühere Betreiberin eines Transport- und Entsorgungsunternehmens. Ihnen werden unerlaubter Umgang mit Abfällen und unerlaubtes Betreiben von Anlagen jeweils in besonders schweren Fall vorgeworfen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde am ersten Prozesstag nur die Anklage verlesen. Laut dieser sollen die beiden Angeklagten zwischen 2015 bis November 2020 in Norderstedt die Anlage betrieben haben, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zwar genehmigt worden war - doch sollen sie die Grenzen der Genehmigung erheblich überschritten haben.

Das betraf laut Anklage nicht nur die Abfallmenge, sondern auch die Art und Weise der Lagerung. Einer Räumungsaufforderung 2017 seien die Angeklagten nicht nachgekommen. Stattdessen hätten der 61-jährige Unternehmer und die 30 Jahre alte Frau auf dem rund 5000 Quadratmeter großen unversiegelten Gewerbegrundstück weiterhin erhöhte Abfallmengen faktisch auch zur Endlagerung angenommen.

Der Müllberg erreichte teilweise Höhen von etwa sechs Metern; das Volumen schätzten Experten auf 15.000 Kubikmeter. Dauerhaft deponiert wurden den Angaben zufolge unter anderem asbesthaltige Abfälle, künstliche Mineralfasern, Dachpappen und Bauschutt mit gefährlichen Bestandteilen.

Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz für den besonders schweren Fall einer Umweltstraftat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Das Land Schleswig-Holstein hatte Ende vergangenen Jahres angekündigt, im Haushalt 3,8 Millionen Euro für den Abtrag der illegalen Müllhalde bereitzustellen.

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