Loit/Løjt
Weil die selbstständige Geschäftsinhaberin aus Loit Kirkeby in den vergangenen Monaten wegen des Shutdowns keine Einnahmen hatte, ist sie nach geltendem Recht nicht berechtigt, Mutterschaftsgeld zu erhalten. Ihrer Frustration gab sie über Facebook freien Lauf. Über Umwege erreichte ihr Post den zuständigen Beschäftigungsminister.