Lakolk
Im Februar bekam einen Antragsteller einen abschlägigen Bescheid, sein historisches Sommerhaus auf Röm abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Ein anderer Ferienhausbesitzer hat mehr Glück gehabt. Er darf sein Urlaubsdomizil in Lakolk aus dem Jahre 1897 vorsichtig abreißen, aber im alten Stil wieder aufbauen.