Hohe Kosten möglich

3G am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten für Ungeimpfte

3G am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten für Ungeimpfte

3G am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten für Ungeimpfte

SHZ
Berlin
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Im neuen Maßnahmenkatalog der Regierung sind strenge Zutrittsregeln für alle Arbeitsstätten vorgesehen. (Symbolbild) Foto: imago images/epd/Heike Lyding/shz.de

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Derzeit gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Besonders für Ungeimpfte ändern sich damit die Arbeitssituation. Hier erfahren Sie, welche Regeln es nun für ungeimpfte Mitarbeiter gibt.

Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz, in Bus und Bahn tritt an diesem Mittwoch, also am 24. November, in Kraft. Es wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Montag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz mit den neuen Corona-Auflagen unterschrieben.

Das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Gesetz sieht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter anderem 3G am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Zügen vor. Hier muss man dann entweder nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Flächendeckende Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen gibt es mit dem neuen Gesetz vorerst nicht mehr. Es soll aber bereits am 9. Dezember in einer Bund-Länder-Runde evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft werden.

Lesen Sie hier, was jetzt für Ungeimpfte am Arbeitsplatz gilt:

Impfstatus muss offengelegt werden

Von nun an dürfen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen. Nur so kann überprüft werden, dass Ungeimpfte sich wirklich täglich testen lassen. Für die Dokumentation der Testergebnisse sind nicht Ungeimpfte verantwortlich, sondern es ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Menschen, die ihren Impfstatus nicht offenlegen wollen, werden wie Ungeimpfte behandelt und müssen ebenfalls täglich einen negativen Test vorweisen.

Schnelltest zu Hause reich nicht aus

Ungeimpfte sind selbst dafür verantwortlich, jeden Tag einen negativen Test vorzuweisen. Arbeitnehmer müssen sich bereits vor dem Betreten der Arbeitsstelle getestet haben, es sei denn der Arbeitgeber bietet an, auf der Arbeit Tests durchzuführen. Erlaubt ist es auch, dass der Test auf der Arbeit unter Aufsicht durchgeführt wird.

Wichtig ist, dass Ungeimpfte ein Zertifikat vorweisen können: Ein Schnelltest ist für 24 Stunden gültig, ein PCR-Test sogar für 48 Stunden. Eine Schwierigkeit stellt dar, dass noch immer viele Testzentren geschlossen sind. So müssen sich ungeimpfte Arbeitnehmer auf längere Wartezeiten einstellen.

Ein Schnelltest, der zu Hause durchgeführt wurde, wird nicht anerkannt. Gegenüber der "Welt" erklärte das Bundesarbeitsministerium, wenn "der Arbeitgeber lediglich Selbsttests zur Eigenanwendung zur Verfügung stellt, die nicht unter Aufsicht durchgeführt werden, ist dies kein zertifizierter Nachweis." Der Arbeitgeber kann geschultes Personal zum Testen einstellen, muss es aber nicht.

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Für Ungeimpfte wird das Testen auf Dauer teuer

Der Arbeitgeber muss wöchentlich zwei Tests anbieten und in den Testzentren können sich Bürger mindestens einmal die Woche kostenlos testen lassen. Die anderen beiden Tests für eine Fünf-Tage-Woche müssen die Arbeitnehmer selbst zahlen – was mitunter teuer werden kann.

In vielen Testzentren kosten die Antigentest um die 20 Euro. Pro Monat müssten Ungeimpfte acht Tests selbst zahlen. So entstehen monatliche Zusatzkosten von ungefähr 160 Euro. Zum Vergleich: Eine Dosis mRNA-Corona-Impfstoff kostet 15 bis 20 Euro, wobei die Schutzimpfungen komplett von der Krankenversicherung bezahlt werden.

Dabei kann es für Ungeimpfte noch deutlich teurer werden: Verweigert der Arbeitnehmer, sich testen zu lassen, droht die Freistellung ohne Lohn. Außerdem gilt weiterhin, dass Ungeimpfte keinen Lohn weitergezahlt bekommen, wenn sie wegen Corona in Quarantäne müssen.

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