Abzocke Ferienwohnung: Mit diesen Tipps warnt das LKA vor Betrügern

Abzocke Ferienwohnung: Mit diesen Tipps warnt das LKA vor Betrügern

Abzocke Ferienwohnung: Mit diesen Tipps warnt das LKA vor Betrügern

Inga Gercke
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Ein Ferienhaus unter blauem Himmel Foto: Bodo Marks/dpa/dpa-tmn

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Top Lage, günstig und noch verfügbar? Klar, dass Urlauber da schnell zuschlagen. Und schon ist die Falle zugeschnappt. Verbrecher nutzen die Ferienzeit, um Kasse zu machen. Doch nicht nur jetzt. Das LKA gibt Tipps, wie man sich vor Betrügern...

Fake-Wohnungen im Internet gibt es das ganze Jahr über. „Es gibt aber immer mal wieder Höhepunkte, wo uns dazu mehr Anfragen erreichen“, sagt Kerstin Heidt, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). „Das ist einmal der Semesterbeginn und dann auch die Ferienzeit. Also immer dann, wenn die Nachfrage besonders hoch ist.“

Aktueller Fall auf Föhr – Berliner Familie verliert 1120 Euro

Erst vergangene Woche sorgte ein Fall von Föhr für Schlagzeilen. Dort hatte eine Familie aus Berlin eine vermeintlich günstige Ferienwohnung gebucht, die aber schon anderweitig vergeben war. Betrüger hatten einfach die Anzeige kopiert und die Immobilie noch einmal angeboten. 1120 Euro sind weg.  

LKA: Anzeigen im „mittlerern zweistelligen Bereich“

Auch dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA) sind solche Betrügereien mit Ferienwohnungen bekannt. „Derartige Vorgänge bilden aber in Schleswig-Holstein keinen Schwerpunkt und werden hier nicht gesondert betrachtet“, sagt LKA-Sprecherin Carola Jeschke. Eine Lageauswertung habe ergeben, dass für die Jahre 2021 und 2022 in ganz Schleswig-Holstein Taten im mittleren zweistelligen Bereich angezeigt worden sind, bei denen tatsächlich existierende Ferienhäuser oder Ferienwohnungen von Betrügern in Portalen zur Vermietung angeboten wurden. 

Und auch wenn sich die Zahl der registrierten Vorfälle in Grenzen hält: „Bei dem Thema muss man leider auch immer mit einer hohen Dunkelziffer rechen“, sagt Kerstin Heidt. Die Scham spiele hier eine große Rolle. Trotzdem warnt auch das LKA vor dieser Abzocke. „In den letzten Jahren ist die Zahl der Anbieter von Ferienhäusern im Internet für den Verbraucher unüberschaubar geworden“, so Jeschke. Verbraucher sollten genau prüfen, wo man bucht. „Denn oftmals sind vollmundige Werbeversprechen nur das Handwerkzeug geschickter Onlinebetrüger.“

Tipps: Ferienhäuser sicher mieten

Achtung sei bei einer ungewöhnlich niedrigen Miete, einem hohen Rabatt bei Sofortzahlung sowie bei der Abwicklung außerhalb von Portalen geboten, so Jeschke weiter. „20 Prozent Rabatt bei Sofortzahlung, 50 Prozent billiger als vergleichbare Angebote oder extrem günstige Mietpreise sollten immer mit einer gesunden Portion Misstrauen gelesen werden!“, sagt sie.

Bekomme man ein ungutes Gefühl, dann solle man den Vermieter nach Details fragen. Auch das Lesen von Bewertungen anderer Nutzer, den Preis mit ähnlichen Objekten abgleichen oder die Adresse mit Google Maps überprüfen, können hilfreich sein, rät das LKA.

Kerstin Heidt von der Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem die sogenannten Rückwärtssuche. „Oft werden irgendwelche Bilder von Einrichtungshäusern genutzt, um für eine vermeintliche Wohnung Werbung zu machen. Hier kann die Google-Rückwärtssuche helfen, den Fake zu entlarven.“ Bei der umgekehrten Bildersuche von Google wird im Internet das gesuchte Bild mit ähnlichen Aufnahmen und Abbildungen verglichen. So können Nutzer sehen, aus welchen Quellen Fotos oder Motive stammen.

Auch beim Buchen selbst können Verbraucher einige Dinge beachten: Beispielsweise solle man eine Buchungsbestätigung vor der Anzahlung verlangen, direkt über das Buchungsportal zahlen und nie im Voraus bar oder via Geldtransfer - zum Beispiel mit Western Union oder Money Gram - zahlen.

Auf Qualitätssiegel achten

Wenn sich Verbraucher bei einem deutschen Anbieter unsicher sind, solle man nach Referenzen suchen. Mitgliedschaften in Verbänden wie dem Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA), dem Deutschen Reiseverband (DRV) oder andere Prüfmechanismen wie Zertifizierungen (TÜV / Trusted Shops) können meist auf den jeweiligen Internetseiten überprüft werden. Die im VDFA organisierten Agenturen verpflichten sich etwa dazu, jedes angebotene Ferienobjekt persönlich in Augenschein zu nehmen, bevor es dem Kunden angeboten wird. Den Betrugsfall, dass ein angebotenes Objekt überhaupt nicht existiert, kann es dann nicht geben. Interessenten könnten auch selbst bei den jeweiligen Verbänden anrufen und nach der Mitgliedschaft des Anbieters fragen.

Aufgepasst bei Zahlungen ins Ausland

Wenn die Zahlung ins Ausland geht, solle unbedingt geprüft werden, an wen überweisen wird. „Ein Vermieter aus Ibiza sollte auch sein Geld nach Ibiza überwiesen bekommen, eine Überweisung zum Beispiel nach England, also für den Vermieter aus Ibiza, sollten Sie zunächst hinterfragen und prüfen“, rät Carola Jeschke vom LKA. Ist man auf einen Betrug hereingefallen, solle man unbedingt Strafanzeige stellen, damit das Dunkelfeld etwas heller werde, so Heidt von der VZSH. Weitere Informationen und welche Maschen es gibt, finden Sie hier.

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