Morde in Dänischenhagen
Anklage noch nicht fertig: Kommt Zahnarzt Hartmut F. aus der U-Haft frei?
Anklage noch nicht fertig: Kommt Zahnarzt Hartmut F. aus der U-Haft frei?
Kommt Zahnarzt Hartmut F. aus der U-Haft frei?
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Am 20. November sitzt Zahnarzt Hartmut F. sechs Monate in Untersuchungshaft. Hat sein Prozess dann noch nicht begonnen, kann er freikommen.
Sechs Monate und nicht länger soll eine Untersuchungshaft dauern, bis der Prozess beginnt. Im Fall von Zahnarzt Hartmut F. (46) aus Westensee wird das wohl nicht klappen.
„Die Anklage liegt uns noch nicht vor“
„Es wird zunehmend unwahrscheinlicher, da uns die Anklage noch nicht vorliegt“, sagt Markus Richter, Sprecher des Kieler Landgerichts. Selbst wenn diese noch Mitte Oktober eingehen würde, brauche die zuständige Kammer Zeit für ihren Eröffnungsbeschluss.
Die ersten Termine für die Verhandlung waren eigentlich schon mit der Verteidigung abgesprochen. Kommt nun der Zahnarzt, der am 19. Mai seine Ehefrau, ihren neuen Freund und einen Bekannten erschossen haben soll, möglicherweise wieder auf freiem Fuß?
Kieler Staatsanwaltschaft sieht keine Gefahr
Die Kieler Staatsanwaltschaft sieht da keine Gefahr. „Eine weitere Haftfortdauer kann angeordnet werden“, sagt Oberstaatsanwalt Axel Bieler, Sprecher der Behörde. Sei die Frist von sechs Monaten verstrichen und gebe es keinen Eröffnungsbeschluss, prüfe das Oberlandesgericht ob eine Fortdauer der Untersuchungshaft gerechtfertigt sei.
Der Knackpunkt: Haben sich die Strafverfolger und das Gericht ohne gewichtige Gründe zu viel Zeit gelassen, darf die U-Haft nicht verlängert werden.
„Der Kollege arbeitet mit Hochdruck täglich an der Akte“
Bieler: „Der Kollege arbeitet mit Hochdruck täglich an der Akte.“ So müssten zum Beispiel Beweggründe und Tathergang belegt werden, um zu klären, ob Mordmerkmale vorlägen.
Aber setzt es das Landgericht nicht unter Druck, wenn die Ermittler den Zeitrahmen bis zur Neige ausschöpfen? „Wenn auch das Gericht belegen kann, dass es schnell und gründlich arbeitet, ist eine Haftfortdauer zu rechtfertigen“, so Bieler.
Es kann aber auch schiefgehen
Das alles kann aber auch schiefgehen. So legte im Januar 2007 ein Mordverdächtiger Verfassungsbeschwerde gegen die Haftfortdauer ein. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht, der Mann kam aus der U-Haft frei (Az.: 2 BvR 489/07).