Omikron-Welle in SH

Diese neuen Corona-Regeln sollen in SH ab Mittwoch gelten

Diese neuen Corona-Regeln sollen in SH ab Mittwoch gelten

Diese neuen Corona-Regeln sollen in SH ab Mittwoch gelten

SHZ
Kiel
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Wer geboostert ist, hat ohne Test in der Gastronomie Zutritt. Foto: Sina Schuldt / SHZ

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Die 2G-Plus-Regelungen sollen ausgeweitet werden, die Quarantäne verkürzt und eine Sperrstunde ist geplant. Die neuen Corona-Maßnahmen im Überblick.

Das Land Schleswig-Holstein will am Montag die neuen Corona-Regeln beschließen. Diese Maßnahmen sollen ab Mittwoch gelten. Hier ein Überblick über die Änderungen:

Quarantäne und Infizierte

Infizierte müssen für zehn Tage in Isolation; ein Freitesten ist nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder Schnelltest möglich.

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Geboosterte Kontaktpersonen müssen sich keiner Quarantäne unterziehen; auch Geimpfte und Genesene müssen nach einem Corona-Kontakt nicht in Quarantäne, sofern Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegen. Auch wer nach einer Erkrankung eine Impfung erhalten hat, ist befreit.

Wer weder geimpft noch genesen ist muss nach engem Kontakt zu einer Infizierten Person eine häusliche Quarantäne von zehn Tagen, unabhängig vom Nachweis einer bestimmten Variante.

Minderjährigen Kontaktpersonen wird eine Rückkehr in die Schule oder Kita schon nach fünf Tagen ermöglicht – sofern ein negativer PCR- oder Schnelltest vorliegt. Infizierte Kinder können sich nach sieben Tagen freitesten.

Gastronomie

Beschlossen wurde eine bundesweite 2Gplus-Regelung. Demnach wird der Zutritt zu Restaurants und Cafés zukünftig auch für doppelt Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen, negativen Schnelltest möglich. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, braucht keinen zusätzlichen Test. Geboosterte sind bereits ab dem ersten Tag ausgenommen.

Fitness

2G-Plus-Regelungen bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre. Geboosterte brauchen allerdings keinen zusätzlichen Test vorzulegen.

Veranstaltungen

Die Zahl der Besucher bei Sitzveranstaltungen beispielsweise im Theater, im Kino oder bei Konzerten soll auf 500 Personen begrenzt werden.

Sperrstunde

Auch die in Schleswig-Holstein beschlossene Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr und die Discothekenschließung sollen ab kommenden Mittwoch gelten. Der Kieler Landtag hat am Montag die epidemisch Notlage in Schleswig-Holstein beschlossen.

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