Landgericht Flensburg

Fall Jonas N.: Öffentlichkeit wird teilweise von den Verhandlungen ausgeschlossen

Fall Jonas N.: Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen

Fall Jonas N.: Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen

SHZ
Flensburg
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Eine Justizbeamtin führt den 20-jährigen Angeklagten in den Gerichtssaal. Foto: Frank Molter / SHZ

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Von nun an wird der Angeklagte im Prozess um den Tod von Jonas N. unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Bei der Befragung eines weiteren Zeugen ging es um den Tag der Tat, eine schwarze Liste und die Tatwaffe.

Der fünfte Verhandlungstag im Prozess um den Tod des 16-jährigen Jonas N. beginnt mit einer Überraschung: Auf Antrag der Verteidigung wird die Öffentlichkeit von nun an für die Einlassungen des 20-jährigen Angeklagten von den Sitzungen ausgeschlossen.

Der Anwalt des Beschuldigten begründete dies mit der Wahrung der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten. An den vergangenen Verhandlungstagen hatte der Angeklagte noch im Beisein von Publikum ausgesagt.

Entsprechend groß war die Verärgerung auf Seiten der Kläger. Während der Anwalt der Familie von Jonas N. den Antrag als einen „ohne jede Substanz“ bezeichnete, machten einige Zuschauer ihrem Ärger während des Verlassens des Gerichtssaals Luft, was die Richterin zu Ermahnungen veranlasste.

Angeklagter bestätigt Existenz „schwarzer Liste“

Für die Besucher, darunter Teile der Familie des Opfers, hieß es nun Warten. Erst nach rund vier Stunden wurde die Verhandlung der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht. Was genau in dieser Zeit verhandelt wurde, bleibt geheim. Der Pressesprecher des Landgerichts, Martin Wunderlich, spricht auf Nachfrage von shz.de lediglich davon, dass sich der Angeklagte „umfassend eingelassen“ habe.

Im Laufe der anschließenden Befragung des Cousins der Freundin des Tatverdächtigen stellte sich heraus, dass der Beschuldigte die Existenz einer „schwarzen Liste“ bestätigt hatte, auf der mit Blick auf Jonas N. verschiedene Tötungsmethoden geschildert wurden. Die Liste war bereits am letzten Verhandlungstag Thema gewesen, die Existenz konnte dort allerdings noch nicht bestätigt werden.

Rekonstruktion des Tattages

Im Fokus der Befragung des 18-jährigen Cousins der Freundin stand die Rekonstruktion des Tages, an dem der Angeklagte Jonas N. ein Messer in den Kopf gestochen haben soll. An diesem Tag war der Cousin wie auch der 20-jährige Angeklagte bei seiner Freundin zu Hause gewesen.

Den Tatverdächtigen kannte der 18-Jährige laut eigener Aussage kaum, sie hätten sich vielleicht fünf bis zehn Mal gesehen, stets im Beisein seiner Cousine, der Freundin des 20-jährigen mutmaßlichen Täters. Er beschreibt diesen als sympathisch, ruhig und zurückhaltend. Viel miteinander gesprochen hätten sie nicht.

Zeuge beobachtete den Angeklagten mit der Tatwaffe

Besonderes Interesse hat das Gericht an den Aussagen des 18-Jährigen über die Tatwaffe. Der Schüler schildert, wie er auf dem Sofa sitzend beobachtet habe, wie der Angeklagte das Küchenmesser aus einer Schublade nahm, in der Hand hielt, ein Foto schoss und das Messer anschließend wieder zurücklegte.

Dabei will er schwarze Schrift auf dem Messer erkannt haben. Weil der Beschuldigte schräg mit dem Rücken zu ihm stand, habe er aus seiner Position lediglich zwei Zeichen erkannt, die er als Buchstaben identifizierte. Der 20-jährige mutmaßliche Täter hat bereits gestanden, den Namen des Opfers auf das Messer geschrieben zu haben.

Auf das Messer angesprochen habe der Zeuge den 20-Jährigen aber nicht. Er habe sich nichts dabei gedacht, es sei die Sache des Angeklagten gewesen und er habe sich nicht einmischen wollen, sagt der 18-Jährige aus.

Wann genau die Beobachtung stattfand, blieb offen. Bei seiner Polizeiaussage hatte der Schüler noch vom Nachmittag vor der Tat gesprochen. Auf Nachfrage der Verteidigung räumte der 18-Jährige allerdings ein, dass er sich heute nur noch zu 40 Prozent sicher sei. Es sei einfach zu lange her.

Der Abend nach der Tat

Erinnern kann er sich aber daran, wie der Tatverdächtige am Abend nach der Tat nach Hause kam. Er habe häufig aus dem Fenster geschaut, sei definitiv unruhiger als sonst gewesen, sagt der Schüler aus, der an diesem Tag in der Wohnung seiner Cousine übernachtete. Er habe nicht erfahren, was passiert war, sondern sei weggeschickt worden, während der Beschuldigte versuchte, sich mit Kopfhörern zu beruhigen.


Als er dann draußen etwas hörte, habe er sofort ein ungutes Gefühl gehabt. Und als die Polizei dann in die Wohnung kam und den Angeklagten und seine Cousine mitnahm, habe er unter Schock gestanden: „Ich war komplett am Zittern.“

Nachdem seine Cousine spät abends nach der Befragung der Polizei wieder in die Wohnung zurückkehrte, sei sie als Erstes zur Schublade gegangen und habe nach dem Messer gesucht, sagt der 18-Jährige aus. Dort war das Messer allerdings nicht mehr zu finden.

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