Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln

Gefälschte Impfpässe und Corona-Testnachweise – schon 160 Fälle in Plön und Kiel

Gefälschte Impfpässe und Corona-Testnachweise – schon 160 Fälle in Plön und Kiel

160 gefälschte Impfpässe und Testnachweise in Plön und Kiel

SHZ
Plön / Kiel
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Der Ermittlungsberg mit gefälschten Impfpässen wächst bei der Polizei stetig an. Oft entdecken Apotheker Unstimmigkeiten. Foto: ven Hoppe /dpa

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Im Gesundheitsamt steigen die Corona-Neuinfektionen, bei Kripo und Staatsanwaltschaft die Zahl der Corona-Straftaten: Sie ermitteln gegen Fälscher und Heilpraktiker. Wer ihnen hilft und was die Täter zu erwarten haben.

Gefälschte Impfpässe, falsche Atteste zur Maskenbefreiung und falsche Antigen-Schnelltest-Zertifikate: Die Kieler und Plöner Kripo sowie die Staatsanwaltschaft Kiel ermitteln aktuell in mehr als 160 Fällen wegen des Betruges.

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Bei rund 30 Hausdurchsuchungen fanden die Beamten bislang unter anderem Blanko-Impfpässe sowie gefälschte Impfstoffaufkleber, Stempel, Zertifikate und Impfpässe. Darüber hinaus stellten sie zahlreiche Mobiltelefone mit falschen digitalen Impfnachweisen sicher, die nun ausgewertet werden, wie es in der gemeinsamen Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei heißt.

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Wichtige Ermittlungshelfer waren demnach aufmerksame Angestellte in Apotheken: In etwa 65 Fällen meldeten sich diese bei der Polizei, nachdem ihnen Unstimmigkeiten bei der Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten aufgefallen waren. In jeweils rund 30 Fällen informierten Arbeitgeber oder Mitarbeiter von Behörden oder Geschäften die Polizei, da bei ihnen gefälschte Impfpässe vorgelegt wurden. In weiteren rund 20 Fällen wird gegen Personen ermittelt, die gefälschte Impfpässe erstellt oder angeboten haben.

Schon die Vorbereitung einer Fälschung ist eine Straftat

Denn seit Einführung der Gesetzesänderung im November 2021 ist bereits „die Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen strafbar, zum Beispiel das Präparieren von Blanko-Impfausweisen, der Handel mit und das Sich verschaffen von solchen Produkten“. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Die Herstellung falscher Impfausweise sowohl durch Ärzte als auch durch Privatpersonen sanktioniere das Gesetz mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Ermittlungen gegen Heilpraktiker – sie sollen falsche Maskenbefreiung ausgestellt haben

Außerdem werde in rund 15 Fällen gegen Angehörige medizinischer Heilberufe wegen des Verdachts des Erstellens unrichtiger Atteste zur Befreiung der Maskentragepflicht ermittelt. Weitere Verfahren wurden wegen des Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen eingeleitet, beispielsweise der Bestellung von Stempeln und Etiketten oder der Ausgabe falscher Antigentest-Zertifikate.

Seit Sommer 2021 ist ein stetiger Anstieg der Ermittlungsverfahren zu verzeichnen, heißt es in der Mitteilung. Waren es anfangs wenige Verdachtsfälle, stieg die zahl bis Jahresende auf 30 binnen einer Woche. Mittlerweile kämen wöchentlich rund zehn neue Fälle hinzu.

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