In sieben Kreisen nachgewiesen

Geflügelpest in SH: Verschärfte Hygienevorschriften

Geflügelpest in SH: Verschärfte Hygienevorschriften

Geflügelpest in SH: Verschärfte Hygienevorschriften

SHZ
Kiel
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Zukünftig sollen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen gelten. Foto: P.Nowack/imago-images/shz.de

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Festgelegte Maßnahmen in der Geflügelhaltung sollen eine Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Haus- und Nutztiere verhindern.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat sich angesichts des Geflügelpest-Geschehens in Schleswig-Holstein besorgt gezeigt und den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen angekündigt: „Die Lage ist sehr ernst. Die Geflügelpest grassiert mittlerweile seit rund einem Monat im Land und wurde bereits in sieben Kreisen nachgewiesen.

Strenge Hygiene-Auflagen

Es ist leider davon auszugehen, dass das Virusgeschehen uns auch in diesem Winter mit voller Wucht treffen wird. Um einen weiteren Übertrag des Virus von Wildvögeln auf Haus- und Nutztierbestände zu verhindern, müssen in Betrieben und privaten Haltungen unbedingt strenge Hygieneauflagen eingehalten werden.“

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung plant vor diesem Hintergrund in der kommenden Woche eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen zu erlassen. „Damit würden wir erneut eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter im Land schaffen“, so Albrecht.

Betroffenes Artenspektrum ist groß

Im Herbst 2021 wurde bislang bei 107 Wildvögeln aus insgesamt sieben Kreisen (Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Herzogtum Lauenburg) ein Geflügelpestvirus nachgewiesen. In fast allen Fällen handelte es sich um das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1.

Das betroffene Artenspektrum ist groß und umfasst verschiedene Gänse (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Kanada-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider- Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel), weitere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard) sowie einen Rabenvogel. Proben von weiteren Wildvögeln, auch aus bisher noch nicht betroffenen Kreisen, befinden sich derzeit in der Untersuchung.

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Die Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Plön, Pinneberg und Herzogtum Lauenburg haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein partielles oder vollständiges Aufstallungsgebot nach lokaler Risikobewertung verfügt. Informationen hierzu stellen die jeweiligen Veterinärämter zur Verfügung.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen.

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Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei u.a. erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

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Mittel eines ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden und vor Wochen nochmals intensivierten Monitorings wird die Verbreitung des Geflügelpesterregers auch in der Wildvogelpopulation ermittelt. Bürgerinnen und Bürger können hierbei unterstützen, indem sie Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif- und Eulenvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt oder den Ordnungsämtern des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt melden.

Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

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