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Geisternetze im Fehmarnbelt: Umweltministerin Lemke geht auf Suchjagd mit dem WWF

Geisternetze im Fehmarnbelt: Umweltministerin geht auf Suchjagd mit dem WWF

Geisternetze im Fehmarnbelt: Ministerin geht auf Suchjagd

dpa/shz.de
Fehmarnbelt
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Gefundene Geisternetze, in denen ein Seestern gefunden wurde, liegen auf dem Kutter. Foto: dpa

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Für die Grünen soll die Ostsee Nationalpark werden. Doch das Meer ist geplagt von Umweltsünden. Verlorene Fischernetze sind eine Gefahr für Fische oder Schweinswale Der WWF erhält bei der Beseitigung Unterstützung aus Berlin.

Mit prominenter Unterstützung hat der WWF am Samstag vor Fehmarn seinen Einsatz zur Bergung von sogenannten Geisternetzen fortgesetzt. Auf dem Bergungsschiff war neben Vertretern des WWF und Berufstauchern auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) dabei.

Ziel war die Bergung eines großen Geisternetzes aus dem Fehmarnbelt. Die Organisation hat seit 2015 nach eigenen Angaben bereits mehr als 26 Tonnen Schlepp- und Stellnetze geborgen - in Fischereigebieten der Ostsee von Usedom bis hoch zur Flensburger Förde.

Ohne Ehrenamt keine Bergung der Geisternetze

Die Bundesumweltministerin macht sich stark für mehr Anstrengungen bei der Bergung von sogenannten Geisternetzen aus dem Meer. „Angesichts der Größe des Problems kann es keine Dauerlösung sein, dass Ehrenamtliche diese Arbeit verrichten, finanziert über Umweltorganisationen“, sagte Lemke.

„Bei den Geisternetzen werden wir im Rahmen des globalen Plastikabkommens eine Lösung finden müssen, die die Verursacher stärker in die Haftung nimmt“, so Lemke. Es könne nicht dauerhaft eine gesellschaftliche Aufgabe sein, den Müll aufzuräumen auf See. Die Verursacher des Plastikmülls müssten mit in die Pflicht genommen werden.

Geisternetze ein „globales Problem“

Nach Ansicht Lemkes könnten auch Mittel aus dem europäischen Fischereifonds genutzt werden, um Geisternetze zu bergen. „Wir hatten auf europäischer Ebene bereits Littering-Initiativen, die dafür eben auch öffentliches Geld zur Verfügung gestellt haben.“

Deutschland werde noch einer internationalen Initiative beitreten, die das Thema Geisternetze angehe. „Das ist kein deutsches oder europäisches, sondern ein globales Problem.“ Deshalb setze sie sich dafür ein, das Thema Geisternetze in ein globales Plastikabkommen aufzunehmen.

WWF: Bergung soll staatliche Aufgabe werden

Als Geisternetze werden herrenlose Fischernetze bezeichnet, die beim Fischfang beispielsweise an Wracks oder Steinen am Meeresgrund hängen blieben. „Die Bergung von Geisternetzen muss staatliche Aufgabe von Bund und Ländern werden“, sagte WWF-Vorstand Heike Vesper. Dringend nötig sein ein Amtsauftrag zur Bergung für Schiffe des Bundes und der Länder. „Viele dieser Schiffe und Crews verfügen über die nötige Sonartechnik, Hebekräne und qualifizierte Taucher“, betonte sie. Trotzdem blieben entdeckte Netze am Meeresgrund liegen, weil behördlichen Schiffen das Mandat für die Bergung fehle.

Lemke betonte, „dass die Politik weltweit auf dieses Thema immer stärker aufmerksam gemacht wird, das ist Verdienst von Umweltorganisationen auf der ganzen Welt“. Bis zu 50 Prozent des gesamten Plastikmülls im Meer stammten aus früheren Fischereigeräten, seien es Netze, Leinen oder sogenannten Dolly Ropes. Das sind Scheuerfäden, die oft beim Fischen verwendet werden.

Bergung soll leichter werden, Verbot von Dolly Ropes

„Ich habe als Bundesumweltministerin die Initiative ergriffen für ein europaweites Verbot von Dolly Ropes, weil Umweltbundesamt und Thünen-Institut gemeinsam mit Fischern Alternativen entwickelt haben“, sagte Lemke. Fischerinnen und Fischer könnten künftig auf diese schädlichen Einträge ins Meer verzichten. Zudem finanziere der Bund bereits eine vom WWF entwickelte App mit. Die Ghost Diver App soll helfen, Netze besser zu entdecken und leichter zu bergen.

Der WWF sieht aber auch an Land Handlungsbedarf. „Es muss eine durchgehende Entsorgungsstruktur für Fischereigerät in den Fischereihäfen aller Küstenbundesländer organisiert werden“, sagte Vesper. Derzeit existieren entsprechende Sammelcontainer nur in schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Häfen, nicht aber in Mecklenburg-Vorpommern.

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