Flensburg

Gericht widerspricht Oberbürgermeisterin: Rathausstraßen-Öffnung gilt sofort

Gericht widerspricht Oberbürgermeisterin: Rathausstraßen-Öffnung gilt sofort

Gericht: Rathausstraßen-Öffnung gilt sofort

SHZ
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Am Tag nach dem Urteil: Die Sperrschilder hängen noch, etliche Autofahrer nutzen die Rathausstraße dennoch wieder als Durchgangsstraße. Foto: Sebastian Iwersen / SHZ

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Oberbürgermeisterin Simone Lange hat im Hauptausschuss erklärt, die Sperrung der Rathausstraße würde trotz der jüngsten Gerichtsentscheidung vorerst weiter gelten. Ein Gerichtssprecher widerspricht.

Die Stadt Flensburg muss die Rathausstraße sofort wieder für den Durchgangsverkehr öffnen. Das bekräftigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Schleswig am Dienstagabend auf Nachfrage von shz.de – und widersprach damit Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange.

Diese hatte kurz zuvor vor dem Hauptausschuss erklärt, die Rathausstraße bleibe gesperrt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliege. „Jeder, der durch die Rathausstraße fährt, verhält sich rechtswidrig“, sagte sie. Schließlich sei der Beschluss des Gerichts noch nicht rechtskräftig.

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Auf Nachfrage von shz.de gab Gerichtssprecher Stefan Jaschar Stölting dazu eine eindeutige Antwort: „Im Beschluss steht, dass die Aufhebung der Sperrung sofort gilt.“ Demnach kann die Stadt zwar Beschwerde einlegen, das hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Weiterlesen: So begründet das Verwaltungsgericht die Entscheidung

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte in einem Eilverfahren beschlossen, dass die seit Oktober geltende verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Flensburg zur Sperrung der Rathausstraße rechtswidrig ist.

„Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zwar beschränken. Nicht ausreichend dafür sind aber allein den Verkehr ordnende Gesichtspunkte, beispielsweise die Absicht einen besseren Verkehrsfluss herbeizuführen“, hatte das das Gericht mitgeteilt.

Demnach muss die Stadt nun die Durchfahrt-Verboten-Schilder abmontieren oder verhüllen. Das ist bislang nicht geschehen.

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