Landesregierung plant Lockerung
Kommunen in SH können Straßenausbaubeiträge senken
Kommunen in SH können Straßenausbaubeiträge senken
Kommunen in SH können Straßenausbaubeiträge senken
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Ob Städte und Gemeinden davon Gebrauch machen, muss sich noch zeigen: Aber zumindest gibt ihnen die Jamaika-Koalition mehr Flexibilität, um Straßenausbaubeiträge für Anlieger zu senken.
Ein Plan der Jamaika-Koalition könnte Straßenausbauten für Anlieger zumindest etwas weniger teuer machen als bisher. Am Mittwoch bringt das Regierungsbündnis dazu eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes in den Landtag ein. Sie soll Städten und Gemeinden einen größeren Gestaltungsspielraum verschaffen, wie stark sie Grundstückseigentümer zur Kasse bitten, wenn die Straße vor deren Haus neu gemacht wird.
In Zukunft soll eine Kommune flexibler einen Eigenanteil bestimmen können, wieviel eigenes Geld sie in den Ausbau einer Straße steckt. Umso niedriger fällt dann der so genannte beitragsfähige Aufwand aus – also der Restbetrag, der auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird. Und zwar ohne dass die Prozentsätze für den beitragsfähigen Aufwand selbst verändert werden müssten – was laut Kieler Innenministerium juristisch kaum machbar wäre. Dazu hätten die Gerichte zu strenge Vorgaben aufgestellt.
Ein Beispiel, wie Kosten sinken könnten
Beispiel, wie es künftig billiger werden könnte: Der Ausbau einer Anliegerstraße kostet eine Million Euro. Die Gemeinde legt 85 Prozent auf die Anlieger um. Bisher bedeutete das für die Privatleute unabänderlich 850.000 Euro. Künftig kann die Gemeinde beschließen, dass sie vielleicht 500.000 Euro als Eigenanteil investiert. Verbleibe weitere 500 000 Euro. Wenn von diesen 85 Prozent an die Anlieger weitergerecht werden, sind das nur noch 425.000 Euro.
Landesregierung sieht Kommunalpolitiker unter Druck
Alles in allem will das CDU-geführte Innenministerium durch die Änderung „Druck“ von Kommunalpolitikern „im Ringen mit Anliegern um die optimale Finanzierung“ nehmen.
Die „Interessengemeinschaft zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Schleswig-Holstein“ sieht in der Reform „keinen nennenswerten Fortschritt“, so ihr Sprecher Manfred Trost. Er befürchtet: „Das bringt nur noch mehr Ärger in die Städte und Gemeinden. Denn dann gibt es bei jeder Ausbaumaßnahme neue Diskussionen, wie viel Eigenanteil sich eine Kommune je nach Haushaltslage gerade leisten will oder leisten kann.“ Das könne leicht dazu führen, dass in ein- und demselben Ort die Anlieger in einer Straße mehr zahlen als in einer anderen Straße. Außerdem biete die Änderung keine Gewähr, dass eine Kommune überhaupt von der größeren Flexibilität Gebrauch macht und ihren Eigenanteil sonderlich erhöht.
Beitrags-System staffelt nach angeblichen Vorteilen für Bürger
Trost sieht keine Alternative dazu, Straßenausbaubeiträge ganz abzuschaffen: „Sie sind ungerecht, unsozial und übermäßig teuer.“ Schon das Grundprinzip, auf dem sie beruhen, hält die Bügerinitiative für „Blödsinn“. Die öffentliche Hand begründet die Beiträge mit einem angeblichen Vorteils-Gewinn für Anlieger durch eine neu gestaltete Straße. Das Innenministerium formuliert das so: Bei einer Anliegerstraße profitieren vor allem deren Anwohner und weniger die Allgemeinheit. Deshalb ist derzeit gesetzlich vorgegeben, dass bei Sanierungen von Anliegerstraßen die Beteiligung der Anwohner am höchsten ist. Bei einer Durchgangsstraße ist sie am niedrigsten, da dort sehr viel mehr die Allgemeinheit von einem Ausbau profitiert.
Sogar 190 000 Euro Ausbaugebühren erklärt die Justiz für rechtens
Das führt regelmäßig dazu, dass Grundstückseigentümer in Anliegerstraßen mehrere 1000 Euro herausrücken müssen. Teils kommt es zu Beträgen von 10 000 Euro und mehr, besonders teuer sind Eckgrundstücke. In Einzelfällen wird es noch erheblich teurer. Ein Landwirt aus Lütjenburg (Kreis Plön) soll gar 190 000 Euro berappen. Das Oberverwaltungsgericht hat das unlängst für rechtmäßig erklärt.
Mieter zahlen nichts, obwohl sie in derselben Straße wohnen
Als ein Argument gegen das Vorteilsprinzip führt Trost die Ungleichbehandlung von Mietern und Hauseigentümern an. Er kenne Fälle, in denen an einer Straße mehr Menschen in Mietwohnungen leben als in gegenüberliegenden kleinen Einfamilienhäusern. „Die Mieter müssten bei einem Straßenausbau nichts zahlen, die Hauseigentümer hingegen alles, was nicht die Kommune finanziert.“ Trost: Wenn man den überhaupt dem Gedanken folgen wolle, dass ein Straßenausbau vor der Haustür Vorteile bringe, dann doch allen, die in einer Straße wohnen.
Warum möchte die Jamaika-Koalition anders als die SPD Straßenausbaubeiträge nicht gleich ganz abschaffen? Die Landesregierung wolle damit „ein kommunales Gestaltungsrecht erhalten“, so ein Sprecher des Innenministeriums. „Wegen der unterschiedlichen Struktur der Kommunen und der unterschiedlichen Gegebenheiten und finanziellen Ausstattung vor Ort kann es im Einzelfall Gründe geben, an der Erhebung von Straßenbaubeiträgen festzuhalten.“
Die Lösung aus dem CDU-Ressort gilt als Kompromiss zwischen den drei Regierungspartnern. Die FDP würde den Kommunen gern verbieten, wie derzeit optional Ausbaubeiträge zu erheben. Am schwersten mit jeglicher Änderung bei den Ausbaubeiträgen tun sich die Grünen.