Christopher Street Day in SH

Nach Angriff auf LSTBIQ-Ansprechpartner beim CSD in Kiel: Das sagt die Polizei

Nach Angriff auf LSTBIQ-Ansprechpartner beim CSD in Kiel: Das sagt die Polizei

Nach Angriff auf LSTBIQ-Ansprechpartner beim CSD in Kiel

Inga Kausch/shz.de
Kiel
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Am vergangenen Samstag bedrängten 40 Personen auf dem Christopher Street Day (CSD) in Kiel die LSBTIQ-Ansprechpersonen der Landespolizei. Foto: Gregor Fischer/shz.de

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Am Wochenende bedrängten 40 Personen die LSTBIQ-Ansprechpartner der Polizei. Sie sollen zur Antifa gehören. War es ein Fall von Queerfeindlichkeit oder ein Angriff auf die Polizei? Jetzt äußert sich die Polizei-Gewerkschaft.

Am vergangenen Samstag bedrängten 40 Personen auf dem Christopher Street Day (CSD) in Kiel die LSBTIQ-Ansprechpersonen der Landespolizei. Ein weiterer Einsatz der Beamten wurde damit unmöglich gemacht. Die Personen sollen aus dem Spektrum der Antifa stammen.

Auf Nachfrage von shz.de sagt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Torsten Jäger: „Wir wissen, dass die linke Szene schon vor der Veranstaltung versucht hat, den Standort des Streifenwagens in Regenbogenfarben zu verhindern.“ Man bewerte die Aktion nicht als queerfeindlich, sondern als Aktion gegen die Polizei.

Als aktuellen Auslöser vermutet die GdP die öffentlichen Diskussionen und Statements zu einer Handlungsempfehlung zur Durchsuchung von Trans-Personen in Berlin. „Ich bin stark irritiert, dass Kommentare an andere Stelle im Bundesgebiet, die wir ausdrücklich nicht teilen, dazu führen, dass alles, was über Jahre aufgebaut und erreicht wurde, so massiv in Frage gestellt wird“, heißt es dazu von Jäger weiter.

Landespolizei soll über Jahre ein gutes Verhältnis zur Community aufgebaut haben

Die Ansprechstellen leisteten engagierte Integrationsarbeit. Das aggressive Verhalten der 40 Antifaschisten gegenüber den Engagierten sowie der Polizei im Generellen sei in keiner Weise zu rechtfertigen. „Offenbar haben sie [die 40 Personen (Anm. der Redaktion)] nur einen Vorwand gesucht“, vermutet Jäger.

Weiter heißt es von der GdP in einem Statement: „Für unsere betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die sich engagiert gegen jede Form der Diskriminierung und vor allem für die Akzeptanz von queeren Menschen einsetzen, ist das ein kaum fassbarer Schock, weil über Jahre ein gutes Verhältnis der Landespolizei zur Community aufgebaut wurde.“

Zum Hintergrund: So setzt sich die Polizei für LSBTIQ+-Rechte in SH ein

Die GdP in Schleswig-Holstein ist wie die Landespolizei Partner im Bündnis für Akzeptanz und Respekt „Echte Vielfalt“. Über 50 Bündnispartner haben sich durch Unterzeichnung der sogenannten Lübecker Erklärung verpflichtet. Diese besagt, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und auch für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten in Schleswig-Holstein einzutreten. In Schleswig-Holstein war es letztendlich die GdP, die eine Änderung des Polizeirechts erreichen konnte.

Im Hinblick auf die Durchsuchung von Trans-Personen heißt es nun in § 203 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein: „Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch der zu durchsuchenden Person, die Durchsuchung einer Person oder einer Ärztin oder einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden.“

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Gwyn Nissen
Gwyn Nissen Chefredakteur
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