Ein- und Ausreiseregelung

Niederlande sind Hochrisikogebiet: Was Reisende jetzt wissen müssen

Niederlande sind Hochrisikogebiet: Was Reisende jetzt wissen müssen

Niederlande Hochrisikogebiet: Was Reisende wissen müssen

SHZ
Amsterdam
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Ab Sonntag gelten die Niederlande als Hochrisikogebiet. (Symbolbild) Foto: imago images/Bihlmayerfotografie/shz.de

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Die Corona-Lage in den Niederlanden hat sich drastisch verschlechtert, das Land ist ab Sonntag als Hochrisikogebiet eingestuft. Wie die Situation im Nachbarland ist und welche Regeln bei der Ein- und Ausreise gelten.

Nachdem es im Spätsommer keine Hochrisikogebiete in der Europäischen Union mehr gab, verschärft sich nun die Corona-Lage in Teilen des Kontinents wieder. Ab Sonntag gelten die Niederlande als Hochrisikogebiete, nur die Überseegebiete Aruba, Curacao und Sint Maarten sind ausgenommen. Was Sie bei Ihrer Reise beachten sollten.

Diese Regeln gelten bei der Einreise

Aufgrund der Einstufung als Hochrisikogebiet spricht das Auswärtige Amt automatisch eine Reisewarnung für die Niederlande aus. Eine Einreise ins Land ist dennoch möglich. Die Niederlande ordnen die Länder je nach Corona-Lage in die Kategorien "grün, gelb, orange sowie rot" ein: Seit dem 4. September ist Deutschland als "gelb" eingestuft, außerdem gilt Deutschland als Hochrisikogebiet. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten. Reisende aus Deutschland müssen entweder

  • vollständig geimpft
  • genesen
  • oder getestet

sein. Sowohl PCR-Tests als auch Schnelltests sind zulässig: Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Die Bestimmungen gelten für alle Reisende ab zwölf Jahren. Wenn Sie per Flugzeug in die Niederlande einreisen, müssen Sie ab dem 13. Lebensjahr eine Gesundheitserklärung abgeben. Die niederländischen Behörden raten dazu, in den Niederlanden einen Test zu machen, auch wenn Sie weder Symptome haben noch ungeimpft sind. Bei Symptomen sollen Sie in Ihrer Unterkunft bleiben und sich testen lassen.

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Teil-Lockdown: Die Situation in den Niederlanden

Die Niederlande haben eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 700 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Am vergangen Wochenende hat die Regierung einen Teil-Lockdown verhängt: Lebensnotwendige Geschäfte wie Supermärkte sind zwischen 6 Uhr und 20 Uhr geöffnet. Nicht lebensnotwendige Geschäfte und Dienstleister schließen zwischen 18 Uhr und 6 Uhr. In der Gastronomie und bei Kulturveranstaltungen gilt die 3G-Regel, außerdem ist die Maskenpflicht und 1,5 Meter-Abstand-Regel wieder eingeführt. Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

Beachten Sie diese Hinweise bei der Ausreise

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt vor, dass Sie auf dem digitalen Einreiseportal Informationen zu Ihrem Aufenthalt der letzten zehn Tage angeben, wenn Sie in einem Hochrisikogebiet waren. Somit gilt diese Regelung ab Sonntag auch für die Niederlande. Sie erhalten nach der Anmeldung eine PDF-Datei, die Sie bei der Einreise nach Deutschland benötigten könnten. Die Anmeldung gilt für jeden, auch Kinder unter 12 Jahren.

  • Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie nach Ankunft in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne. Nach frühestens fünf Tagen können Sie einen Test machen, wenn dieser negativ ausfällt, sind Sie von der Quarantänepflicht befreit.
  • Wenn Sie geimpft oder genesen sind, müssen Sie nach der Ankunft in Deutschland nicht in Quarantäne.
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