Corona-Schutzimpfungen

Nur vermeintlich geboostert? Wer 2Gplus in SH nicht erfüllt

Nur vermeintlich geboostert? Wer 2Gplus in SH nicht erfüllt

Nur vermeintlich geboostert? Wer 2Gplus in SH nicht erfüllt

SHZ
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Seit 13. Januar gilt in der Gastronomie die 2Gplus-Regel. Geboosterte brauchen keinen Extra-Test. Foto: dpa/Henning Kaiser Foto: 90037

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Gilt nur die dritte Impfung als Booster? Was ist mit Geimpften, die von Corona genesen sind? Der Booster-Status ist für 2Gplus wichtig. Schleswig-Holstein hebt sich mit seinen Regeln von anderen Bundesländern ab.

Im Norden sorgen die Corona-Impfrichtlinien für Verwirrung: Einerseits gilt seit Montag 2Gplus in vielen öffentlichen Bereichen. Dies schließt Geimpfte und Genesene ein, die sich zusätzlich testen müssen, Geboosterte sind davon ausgenommen. Andererseits wissen mit Johnson-&-Johnson-Geimpfte häufig nicht, welche Auffrischimpfung für den Booster-Status ausreicht. Laut Bundesgesundheitsministerium dürfen die Länder die Auffrischungsrichtlinien selbst festlegen. Schleswig-Holstein geht hier einen Sonderweg.

Mit Johnson & Johnson geimpft und aufgefrischt gleich Booster?

Das Gesundheitsministerium in Kiel sagt dazu: "Die zweite Impfung gilt bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach Aussage des Robert-Koch-Institut nicht als Booster, sondern als Optimierung der Grundimmunisierung", erklärt Ministeriumssprecherin Hannah Beyer auf Nachfrage unserer Redaktion. Eine Booster-Impfung wird drei Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.

Das bedeutet: Wer diesen Vektorimpfstoff erhalten hat, muss sich letztlich auch dreimal impfen lassen, um geboostert zu sein.


Deshalb empfehle die Ständige Impfkommission die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff 28 Tage später und dann eine dritte zur Auffrischung drei Monate nach der zweiten.

Ein Großteil der Booster-Impfungen soll in Schleswig-Holstein in den Praxen der niedergelassenen Ärzte stattfinden, wie die Landesregierung auf ihrer Webseite mitteilt. Informationen zu weiteren offenen Impfaktionen im Bundesland gibt unter: www.impfen-sh.de. Impftermine buchen können Sie auch über eine extra eingerichtete Plattform.

Nach Impfungen Covid-19: Entspricht das dem Booster?

Doch auch eine Genesung kann für einen undurchsichtigen Status sorgen. Wer vollständig geimpft Covid-19 bekommt, entwickelt zusätzliche Antikörper. Einer Booster-Impfung kommt die Genesung laut Kieler Landesverordnung aber nicht gleich. Am kommenden Samstag könnte sich das ändern. Dann könnten auch Menschen, die erst kürzlich ihren Impfschutz vervollständigt haben beziehungsweise als Geimpfte frisch genesen sind, von der 2Gplus-Testpflicht ausgenommen werden.

Das RKI teilt zu Auffrischimpfungen mit: Wer erst nach der Genesung einmal geimpft wurde, soll sich mindestens drei Monate später boostern lassen. Das gelte genauso für Menschen, die erst geimpft wurden – egal ob vollständig oder nicht – und dann Covid-19 durchmachten. Somit braucht es für den Booster-Status auf jeden Fall die Auffrischimpfung – "genesen-geimpft-geboostert" und "geimpft-genesen-geboostert".

Mehr lesen

Leitartikel

Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
„Wenn Minderheiten als Gefahr für andere dargestellt werden“

Leserbrief

Meinung
Henrik Rønnow
„Tillid og troværdighed“